Seite 29 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

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eine Baugenehmigung. Im Baugenehmigungsverfahren wird dann der
Denkmalschutz beteiligt.
Wenn Sie eine Maßnahme an einem Denkmal planen, sollten Sie sich
zunächst mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen.
Dort werden Sie beraten und es werden die weiteren erforderlichen
Schritte besprochen. In der Regel sollten Sie ein Maßnahmenkonzept
erstellt haben. Im Rahmen der Sprechtage mit dem Landesamt für
Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde kann dann die
Maßnahme vor Ort besichtigt und gewürdigt werden. An diesem Termin
können dann auch der erforderliche fachgerechte Ablauf der Maßnahme
und Finanzierungsmöglichkeiten besprochen werden.
Finanzielle Förderung für Maßnahmen an Baudenkmälern
Da die Pflege der Denkmale im öffentlichen Interesse liegt, fördert der
Staat die Maßnahmen mit finanziellen Hilfen. Für Erhaltung, Sicherung
und Restaurierung von Denkmalen können Zuschüsse gewährt werden.
Neben Zuschüssen können auch steuerliche Vergünstigungen in
Anspruch genommen werden, sofern die Maßnahme mit den Denkmal-
schutzbehörden abgestimmt wurde.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Höhe richtet sich
nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln sowie der Bedeutung des
Einzelfalles.
Info:
Die Untere Denkmalschutzbehörde ist mit der Unteren
Baurechtsbehörde identisch.
Quelle: Bayer