Seite 38 - Bauen, Sanieren & Energiesparen

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Die
Kellerdämmung
Beheizte Keller müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
wärmegedämmt sein. Das spart nicht nur Heizenergie, sondern verhin-
dert aufsteigende Kälte und kalte Füße. Das Gleiche gilt für die Keller-
sohle. Kellerwände aus wärmedämmenden Leichtbetonsteinen oder
Wärmedämmziegeln kommen zwar ohne weitere Dämmung aus, sollten
aber eine Perimeterdämmung als Schutz der Kellerabdichtung erhalten.
Die einfachste Art der nachträglichen Wärmedämmung von ebenen
Massivdecken ist das Ankleben oder Andübeln von Wärmedämmplatten
an der Deckenunterseite. Die Dämmstoffdicke richtet sich häufig nach
der vorhandenen Raumhöhe im Keller und der verbleibenden Höhe von
Fenster- und Türstützen. Dabei sind auch die Forderungen der aktuellen
Energieeinsparverordnung EnEV zu beachten, welche sich wiederum auf
den notwendigen Wärmedurchgangswert und die Stärke des verwen-
deten Dämmstoffes auswirkt. Bestehende Installationsleitungen (z. B.
Wasser, Heizung, Elektro) und Deckenleuchten sind zu berücksichtigen
oder können in die Maßnahme integriert werden. Es besteht auch die
Möglichkeit, zunächst eine Unterkonstruktion mit Verkleidung einzubau-
en und nachträglich den Hohlraum mit Dämmstoff auszufüllen. Dieses
Verfahren bietet sich bei Kellerdecken mit ungerader oder unebener
Unterseite (z. B. Gewölbedecken) an. Wird eine Kellerdeckendämmung
zusammen mit einer Außenwanddämmung durchgeführt, so sollte die
Außenwanddämmung bis unter das Kellerdeckenniveau heruntergezo-
gen werden (sog. Perimeterdämmung mit wasserabweisenden Platten),
um Wärmebrücken zu vermeiden. Insbesondere bei durchgehenden
Kellerdecken aus Beton besteht aufgrund des Wärmebrückeneffekts die
Gefahr von Bauschäden und Schimmelbildung.
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Quelle: Kzenon – Fotolia