Ein Leben lang zu Hause wohnen im Rems-Murr-Kreis

22 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohn- raumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflege- kasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die bauli- chen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder über- haupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungs- weise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere- freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversiche- rung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraum­ anpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschied- liche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Weitere Informationen bzw. kos- tenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungs- stelle der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg, Telefon: 0721 150-1621, -1836 oder unter www.l-bank.de. Programme Leistungen Quellenverweis/Bemerkung/ weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruch- schutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investiti- onskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 € und maximal 50.000 € pro Wohneinheit (Zuschuss). Förderprogramm Wohnungsbau  – Sozialorientierte Modernisierungs­ förderung im Mietwohnungs­ bestand Das Land Baden-Württemberg unterstützt die energetische Sanie- rung und den barrierereduzierenden Umbau bestehender Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt gemäß dem KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit. Mitfinanziert werden u. a. Moderni- sierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Wohnkomforts (Darlehen). L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe Hotline: 0721 150-3875 Telefon: 0721 150-0 Telefax: 0721 150-3829 E-Mail: mietwohnungsbau@l-bank.de Internet: www.l-bank.de

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