Ein Leben lang zu Hause wohnen im Rems-Murr-Kreis

27 Pflegestützpunkt im Rems-Murr-Kreis Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns betreffen, oft leider auch sehr plötzlich und unverhofft. Im Pflege- stützpunkt erhalten Pflegebedürftige sowie ihre Ange- hörigen kostenlos und trägerunabhängig Information rund um das Thema Pflege. Die Beraterinnen übernehmen dabei die Funktion eines neutralen Lotsen durch ein großes Angebot von Hilfen und Unterstützung, die in unserem Landkreis angebo- ten werden. Die an der pflegerischen Versorgung betei- ligten Organisationen und Selbsthilfegruppen werden in die Arbeit des Pflegestützpunkts mit einbezogen. Die Träger des Pflegestützpunktes Rems-Murr-Kreis sind neben dem Landkreis die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen: die AOK Ludwigsburg-Rems-Murr, die Ersatzkassen, die Betriebskrankenkassen, die IKK classic, die Knappschaft und die SVLFG – Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Aufgaben des Pflegestützpunktes Anlaufstelle für Rat- und Hilfesuchende • kostenlose und individuelle Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege • Orientierungs- und Entscheidungshilfen rund um das Thema Pflege • Die Beratung kann telefonisch, persönlich und im Umfeld des Pflegebedürftigen stattfinden. Vernetzung und Koordination • enge Zusammenarbeit mit Trägern von Hilfs- und Unterstützungsangeboten Leistungsentscheidungen können im Pflegestützpunkt nicht getroffen werden. Kontakt Landratsamt Rems-Murr-Kreis Pflegestützpunkt Standort Waiblingen Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen Beratungsbüros 1. Stock, Zimmer 136, 137 Pflegestützpunkt Standort Backnang Erbstetter Straße 58, 71522 Backnang Beratungsbüros EG, Zimmer 006, 007 Zentrale Kontaktdaten Telefon: 07151 501-1657 Telefax: 07151 501-1659 E-Mail: pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de Öffnungszeiten Montag – Freitag 08.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr Weiterer Ausbau des Pflegestützpunktes Zum 01.07.2020 wird ein weiterer Standort in Schorndorf eröffnet, um die wohnortnahe Beratung zu verbessern. Pflegegrade Leistungen der Pflegekasse (SGB XI, §§ 36 ff.) seit dem 01.01.2017 Pflegegrad (nach Punkte- zahl) ab PG 2 Pflegeleistungen im häuslichen Bereich Pflegeheim wahlweise oder in Kombinationsleistung zusätzlich Leistungsbetrag vollstationär Geldleistung ambulant (selbstbeschaffte Pflegeperson) Sachleistung ambulant (Pflegedienst) Sachleistung ambulant (Pflegedienst) PG 1 (12,5 ≤ 27) 0 € Entlastungsbetrag i. H. v. 125 € einsetzbar 125 € PG 2 (27 ≤ 47,5) Entlastungs­ betrag 125 € 316 € 689 € 689 € 770 € PG 3 (47,5 ≤ 70) 545 € 1.298 € 1.298 € 1.262 € PG 4 (70 ≤ 90) 728 € 1.612 € 1.612 € 1.775 € PG 5 (90 ≤ 100) 901 € 1.995 € 1.995 € 2.005 €

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