Bürgerinformation Landkreis Waldshut

Die Arbeit des Das Dienstleistungsangebot ist auf die Bedarfe abgestimmt Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zum 01.01.2005 hat sich im Landkreis Waldshut bewährt. Mit der Übertragung der neuen Aufgabe auf den Landkreis ergab sich die Chance, Arbeitslo- se in eigener Zuständigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die mit „Fördern und Fordern“ im SGB II beschriebenen Auf- gaben werden im Jobcenter im Interesse der arbeitslosen Menschen konsequent umgesetzt. Diese sowohl für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger wie auch für die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des Jobcenters nicht immer einfache Arbeit war im Ergebnis in den letzten Jahren sehr erfolgreich und hat damit die Lebensperspektiven vieler Menschen zum Positiven verändert. Was bietet das Jobcenter für Arbeitslose, die keine Leis- tungen von der Agentur für Arbeit erhalten, an? Grundsätzlich ist es für alle erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten zwischen dem 15. und dem Renteneintrittsalter mög- lich, die mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, im Landkreis Waldshut wohnen und hilfebedürftig sind, die sogenannte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (kurz: Arbeitslosengeld II) zu erhalten. Alle Leistungen, die eine Integration in die Arbeitswelt möglich machen, erhalten Arbeitslosengeld-II-Empfänger „aus einer Hand“ im Landkreis Waldshut. Die wesentlichen Leistungen aus dem Gesamtpaket sind: J Vermittlung in Arbeit, berufliche Beratung und Qualifizierung In der Abteilung Beratung und Vermittlung des Jobcenters sind spezialisierte Teams für die Kunden da. In jedem der spezialisierten Teams erfolgt eine begleitende, individuelle Beratung und Förderung durch Fallmanager während des Leistungsbezuges – hierzu gehört auch das Vermitteln von Stellenangeboten, vereinbaren notwendiger Förderleistun- gen, informieren über weitergehende Beratungsangebote und Dienstleistungen und unterstützen in besonderen Lebenssituationen. J Arbeitslosengeld II mit Leistungen für Unterkunft und Heizung, Leistungen zu den Sozialversicherungen so- wie einmalige Leistungen in besonderen Lebenslagen Mit diesen finanziellen Leistungen soll die Zeit überbrückt werden, bis der Leistungsberechtigte seinen Lebensunter- halt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten kann. J Finanzielle Hilfen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Bildungs- und Teilhabepaket) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben den Leistungen der sozialen Hilfesysteme (SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG) in Deutschland auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozia- Soziales 31

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