65 plus - Seniorenwegweiser Landkreis Waldshut

Heimaufsicht Im Landkreis Waldshut gibt es derzeit 35 unter das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) fallende Einrichtungen. Die Heimaufsicht hat folgende Aufgaben: K Überprüfung der Einrichtungen: Regelüberprüfung: Sämtliche Einrichtungen werden in der Regel mindestens einmal jährlich unangemeldet überprüft. An einer Heimbegehung nehmen grundsätzlich ein Vertre- ter der Heimaufsichtsbehörde und eine externe Pflegefach- kraft teil. Beschwerdebezogene Überprüfung: Beschwerden über eine Einrichtung sind von jedermann zulässig. Je nach Beschwerdevorwurf ist eine anlassbezogene Begehung möglich. Falls es der Kontrollzweck erfordert, kann die Kon- trolle auch zur Nachtzeit erfolgen. K Beratung von Heimbewohnern, Heimbeiräten und Heimfür- sprechern im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten K Beratung von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben K Beratung auf Antrag von Personen und Trägern bei der Planung und dem Betrieb der Einrichtungen; Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren. Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen Heimaufsicht Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/86 21 10 und 0 77 51/86 21 07 Fax 0 77 51/86 21 99 E-Mail: anja.trabold@landkreis-waldshut.de Terminvereinbarung wird empfohlen 21 Landratsamt © Landkreis Waldshut

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=