65 plus - Seniorenwegweiser Landkreis Waldshut

29 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeversicherung) Seit der Pflegereform 2008 haben Pflegebedürftige das Recht, eine individuelle Beratung durch Mitarbeiter ihrer Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen – und dies, auch wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde. Gesetzlich Versicherte erhalten über ihre Pflegekasse Kontakt zu der für sie zuständigen Pflegeberaterin / zu dem für sie zuständigen Pflegeberater. Der Pflegestützpunkt führt ebenfalls Pflegeberatungen durch. Privat Versicherte erhalten Pflegeberatung von compass private pflegeberatung GmbH Servicenummer: 0800/101 88 00 (bundesweit gebührenfrei) E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de Internet: www.compass-pflegeberatung.de Zentrale: Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen im Landkreis Waldshut Zu Hause wohnen bleiben und zu Hause alt werden entspricht dem Wunsch der meisten Menschen. Die Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen kann von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern von jung bis alt kontaktiert werden. Das Landratsamt Waldshut unterstützt dieses Angebot des Deutschen Roten Kreu- zes finanziell und fachlich. Die Beratung und auch der Hausbesuch der Wohnraumberaterin ist für alle kosten- los, ganz gleich ob Sie Mieter oder Hausbesitzer sind, Bauherr, Behördenvertreter oder Handwerker. Wohnen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit erfordert eine sichere und barrierefreie Umgebung. Was aber bedeutet „barrierefrei“? Barrierefreie Flächen sind für alle Menschen nutzbar – in jedem Alter und mit jeder Einschränkung oder Behinderung. Dazu gehören selbstverständlich schwellenlose und stufenfreie Wege und Eingänge, aber auch geeignete Ar- maturen, Lichtschalter, Sitzgelegenheiten und andere Möbel. In vielen Haushalten gibt es Stolperfallen, veraltete techni- sche Installationen oder einfach nur fehlende Haltegriffe, die das Leben schwermachen und Gefahrenquellen darstellen – für Kinder, Erwachsene sowie Senioren mit Pflegebedarf ebenso wie für Menschen, die aufgrund einer Behinderung in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Eine Wohnungsan- passung macht das Leben oft leichter und sicherer. Insbeson- dere wenn man nicht mehr so standfest auf den Beinen ist und es an Beweglichkeit fehlt, kann man mit kleinen Verän- derungen bequem zu Hause leben. Aufgabe der Wohnraum- beratungsstelle ist es, alle interessierten Personen zu beraten und zu unterstützen, damit sie solange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können und nicht in ein Wohnheim umziehen müssen. © Landkreis Waldshut

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