Seniorenwegweiser für den Landkreis Waldshut

Patientenverfügung In einer Patientenverfügung kann man in gesunden Tagen Ärzten, Pflegekräften und rechtlichen Betreuern bzw. Bevollmächtigten verbindliche Anweisungen geben, welche medizinischen Behandlungen man im Fall der Handlungsunfähigkeit wünscht bzw. ablehnt. Eine eindeutige Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich. Die wichtigsten Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und erforderliche Formulare wurden in einer Vorsorgemappe zusammengestellt, die den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Anforderungen zum Postversand der Broschüre oder Terminanfragen zur öffentlichen Beglaubigung von Vollmachten richten Sie bitte an Betreuungsbehörde@landkreis-waldshut.de Auf der Homepage des Landkreises steht die Broschüre zum Download zur Verfügung: www.landkreis-waldshut.de. Sie erhalten Auskunft und Beratung zu den vorgenannten Themen: K Betreuungsbehörde des Landkreises Tel. 0 77 51/86 42 46 E-Mail: thomas.altmeyer@landkreis-waldshut.de oder Tel. 0 77 51/86 42 18 E-Mail: andrea.zeiser@landkreis-waldshut.de K Amtsgerichte Die Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Kapitel. K SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste im Landkreis Waldshut e. V. Anerkannter Betreuungsverein Gartenstraße 15, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/8 00 08 88 Fax 0 77 51/8 00 08 89 E-Mail: skm.waldshut@t-online.de Internet: www.skm-waldshut.de Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Angebote: – Werbung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern – Übernahme von gesetzlichen Betreuungen – Beratung von Vorsorgevollmachtnehmern – Informationen, Beratung und Vorträge über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung 21 Der Landkreis

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