Seniorenwegweiser für den Landkreis Waldshut

Beschwerdebezogene Überprüfung: Beschwerden über eine Einrichtung sind von jedermann zulässig. Je nach Beschwerdevorwurf ist eine anlassbezogene Begehung möglich. Falls es der Kontrollzweck erfordert, kann die Kontrolle auch zur Nachtzeit erfolgen. K Beratung von Heimbewohnern, Heimbeiräten und Heimfürsprechern im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten K Beratung von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben K Beratung auf Antrag von Personen und Trägern bei der Planung und dem Betrieb der Einrichtungen; Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren. Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen Heimaufsicht Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen Frau Scheffler-Villette Tel. 0 77 51/86 21 10 Frau Moser Tel. 0 77 51/86 21 07 Frau Busch Tel. 0 77 51/86 21 01 Fax 0 77 51/86 21 99 E-Mail: heimaufsicht@landkreis-waldshut.de Terminvereinbarung wird empfohlen 23 Landratsamt © Landkreis Waldshut

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