Antragsformulare und Informationsmaterial sind bei den Gemeindeverwaltungen sowie beim Sozialamt, Abteilung Versorgung, erhältlich. Tel. 0 77 51 / 86-42 06 E-Mail: stephanie.berner@landkreis-waldshut.de Wohngeld Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie für Heimbewohner in Pflegeheimen oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Voraussetzung ist, dass er keine sog. „Transferleistungen“ wie z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht. Wohngeld ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und vom anzurechnenden Einkommen des Haushaltes. Die Wohngeldgesetzgebung ändert sich häufig. Deshalb soll in dieser Broschüre auf Tabellen und Modellrechnungen verzichtet werden. Ausführliche Informationen über die gelten- den Wohngeldregelungen stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Internet zur Verfügung unter: www.bmwsb.bund.de. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate geleistet. Es kann nur gewährt werden, wenn ein Antrag gestellt wurde. Antragsformulare sind bei den Gemeindeverwaltungen sowie im Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe erhältlich. Tel. 0 77 51/86 42 53 E-Mail: hanspeter.fricker@landkreis-waldshut.de Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung des Landkreises hilft Ihnen, wenn Sie Unterstützung in einer überschuldeten Situation suchen. Sie kann z. B. Kontakt zu Ihren Gläubigern aufnehmen und Vereinbarungen wie Stundungen, Ratenzahlungen und Vergleiche treffen. Sie selbst müssen bereit sein, Ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen und aktiv mitzuarbeiten. Die Schuldnerberatung ist eine anerkannte Stelle im Sinne der Verbraucherinsolvenzordnung. Die Inanspruchnahme ist kostenlos, es besteht Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden. Selbstständige und Immobilienbesitzer können von uns leider nicht beraten werden. Tel. 0 77 51/86 42 49 oder 86 42 50 oder 86 42 26 E-Mail: schuldnerberatung@landkreis-waldshut.de Altenhilfefachberatung Die Altenhilfefachberatung ist planerisch zuständig für die offene, ambulante, teilstationäre und stationäre Altenhilfe. Dazu gehören vor allem die Weiterentwicklung und ein bedarfsgerechter Auf- und Ausbau des gesamten Angebots in der Altenhilfe sowie das barrierefreie Wohnen und Bauen. Auch bei der Gründung von Nachbarschaftshilfen fördert, berät und unterstützt die Altenhilfefachberatung. Um die Belange und Bedürfnisse älterer Menschen fachlich einzubringen, ist die Altenhilfefachberatung in Arbeitsgemeinschaften und Gremien vertreten. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Beratung und Unterstützung aller in der Altenhilfe Tätigen sowie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Für persönliche Fragen zur Pflege ist der Pflegestützpunkt zuständig (siehe Seite 12). 24 Der Landkreis
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=