Seniorenwegweiser für den Landkreis Waldshut

Landratsamt © Landkreis Waldshut Heimaufsicht Im Landkreis Waldshut gibt es derzeit 40 unter das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) fallende Einrichtungen. Die Heimaufsicht hat folgende Aufgaben:  Überprüfung der Einrichtungen: R egelüberprüfung: Sämtliche Einrichtungen werden in der Regel mindestens einmal jährlich unangemeldet überprüft. An einer Heimbegehung nehmen grundsätzlich ein Vertreter der Heimaufsichtsbehörde und eine externe Pflegefachkraft teil. B eschwerdebezogene Überprüfung: Beschwerden über eine Einrichtung sind von jedermann zulässig. Je nach Beschwerdevorwurf ist eine anlassbezogene Begehung möglich. Falls es der Kontrollzweck erfordert, kann die Kontrolle auch zur Nachtzeit erfolgen.  Beratung von Heimbewohnern, Heimbeiräten und Heimfürsprechern im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten  Beratung von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben  Beratung auf Antrag von Personen und Trägern bei der Planung und dem Betrieb der Einrichtungen; Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren. Ordnungsamt Heimaufsicht Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen Frau Scheffler-Villette Tel. 0 77 51/86 21 10 Frau Moser Tel. 0 77 51/86 21 07 Frau Busch Tel. 0 77 51/86 21 39 Fax 0 77 51/86 21 99 E-Mail: heimaufsicht@landkreis-waldshut.de Terminvereinbarung wird empfohlen 29

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