Landratsamt © Landkreis Waldshut Heimaufsicht Im Landkreis Waldshut gibt es derzeit 40 unter das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) fallende Einrichtungen. Die Heimaufsicht hat folgende Aufgaben: Überprüfung der Einrichtungen: R egelüberprüfung: Sämtliche Einrichtungen werden in der Regel mindestens einmal jährlich unangemeldet überprüft. An einer Heimbegehung nehmen grundsätzlich ein Vertreter der Heimaufsichtsbehörde und eine externe Pflegefachkraft teil. B eschwerdebezogene Überprüfung: Beschwerden über eine Einrichtung sind von jedermann zulässig. Je nach Beschwerdevorwurf ist eine anlassbezogene Begehung möglich. Falls es der Kontrollzweck erfordert, kann die Kontrolle auch zur Nachtzeit erfolgen. Beratung von Heimbewohnern, Heimbeiräten und Heimfürsprechern im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten Beratung von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben Beratung auf Antrag von Personen und Trägern bei der Planung und dem Betrieb der Einrichtungen; Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren. Ordnungsamt Heimaufsicht Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen Frau Scheffler-Villette Tel. 0 77 51/86 21 10 Frau Moser Tel. 0 77 51/86 21 07 Frau Busch Tel. 0 77 51/86 21 39 Fax 0 77 51/86 21 99 E-Mail: heimaufsicht@landkreis-waldshut.de Terminvereinbarung wird empfohlen 29
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