Stadt Waltrop Seniorenwegweiser

© Dan Race - Fotolia 26 5 Hilfe in Sachen Pflege Pflegebedürftige selbst entscheiden. An diese Entscheidung ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden. 5.3 Ambulante Hilfen • Mahlzeitendienste Oft fällt es behinderten oder kranken Menschen schwer, sich täglich mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen. Eine große Erleichterung bietet in diesem Fall das sogenannte „Essen auf Rädern“. Nutzer dieses Mahlzeitendienstes haben sich an den Kosten grundsätzlich mit einem Kostenbeitrag zu beteiligen. Aktuelle Listen mit den Ansprechpartnern vor Ort erhalten Sie im örtlichen Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP). • Hausnotrufsysteme Ein Hausnotrufsystem gibt Ihnen die Sicherheit, dass im Ernst- fall schnell Hilfe herbeikommt. Über einen Funksender, den Sie als Kette oder Armband stets bei sich tragen, sind Sie direkt mit der Notrufzentrale verbunden, wenn Sie Ihr Telefon gerade nicht mehr erreichen können. Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der monatlichen Grund- gebühr sowie der einmaligen Anschlussgebühr. Sollte keine Pflegestufe vorliegen, sind die Kosten selbst zu tragen. Weitere Informationen erhalten Sie im BIP. • Pflegesachleistungen Als Sachleistungen werden die Leistungen ambulanter Pflege- dienste bezeichnet. Die Pflegeeinsätze werden durch die ambu- lanten Pflegedienste bis zu den u. g. Höchstgrenzen abgerechnet. Pflegegrad Pflegegeld pro Monat Pflegegrad 1 - Pflegegrad 2 689,00 Euro Pflegegrad 3 1.298,00 Euro Pflegegrad 4 1.612,00 Euro Pflegegrad 5 1.995,00 Euro • Kombinationsleistungen Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden. Man spricht dann von Kombinationsleistungen. Wird die Pfle- gesachleistung nicht voll ausgeschöpft, kann gleichzeitig ein gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld verringert sich dann um den Prozentsatz, indem Sachleistungen in Anspruch genommen werden. In welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, kann der

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