Stadt Waltrop Seniorenwegweiser

© colourbox.de 28 5 Hilfe in Sachen Pflege Die Pflegekasse übernimmt die • pflegebedingten Aufwendungen • die Aufwendungen der sozialen Betreuung • die Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege • die Kosten des Fahrdienstes Für die Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Im BIP erhalten Sie ein Anbieterverzeichnis innerhalb des Kreises Recklinghausen. Bei Fragen zur ergänzenden Sozialhilfe wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 56.2 – Hilfe in Einrichtungen – des Kreises Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghau- sen, Tel. 02361/53-0. 5.5 Kurzzeitpfege Die Kurzzeitpflege bietet für einen begrenzten Zeitraum kran- ken, behinderten und alten Menschen unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse die Möglichkeit von Pflege und Betreuung an: • wenn eine familiäre, nachbarschaftliche oder ambulante Betreuung – vorübergehend – nicht infrage kommt, z. B. während einer Krankheit oder nach einem Krankenhausauf- enthalt, • wenn vorübergehend mehr Pflege benötigt wird, als dies von Angehörigen/Nachbarn und/oder ambulanten Diensten geleistet werden kann, 5.4 Tagespfege Wenn bei Ihnen die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht, aber der Umzug in ein Heim noch nicht nötig ist, können Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen. Die Betreuung in einer Tagespflege bietet sich etwa an, wenn ihre Pflegeperson stän- dig erwerbstätig ist und diese die Pflege nur abends und am Wochenende übernehmen kann. Die Tagespflege ermöglicht es Ihnen, in Ihrer eigenen Wohnung zu leben und tagsüber ausrei- chend in einer Einrichtung betreut zu werden. Sie werden mor- gens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause gefahren. Wie wird die Tagespflege finanziert? Die Kosten der Tagespflege hängen von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Pflegesatz der jeweiligen Ein- richtung ab. Je nach Pflegegrad werden Aufwendungen für Grundpflege, für soziale Betreuung und – soweit während des Besuchs erforderlich – auch für die medizinische Behandlungs- pflege im Gesamtwert von bis zu 689,00 Euro in Pflegegrad 2, 1.298,00 Euro in Pflegestufe 3, 1.612,00 Euro in Pflegegrad 4 und 1.995,00 Euro in Pflegegrad 5 monatlich durch die Pfle- gekasse übernommen.

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