Wegweiser für Familien, Senioren und Soziales Stadt Wangen im Allgäu

32 der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu Seit dem 01.06.2005 ist in Baden-Württemberg das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und dabei ih- ren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Diesem Ziel dienend hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 15.06.2009 die Stelle eines ehrenamtlichen Behindertenbeauf- tragten geschaffen. Kontakt: Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Stadt Wangen im Allgäu Marktplatz 1, 88239 Wangen im Allgäu Herr Norbert Rasch Tel.: 07522 5233 E-Mail: norbert.rasch@gmx.de Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter Vom Gesetz her ist es seine Aufgabe als „Mittelsmann“ und „Ansprechpartner“ die Belange behinderter Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wangen gegenüber den entsprechenden Stel- len in Verwaltung und Gemeinderat zu vertreten, im Hinblick auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in Bereichen des öffentlichen Lebens. In seinen regelmäßigen Sprechstunden im barrierefreien Bür- geramt oder über Telefon, Fax und E-Mail, können Sie sich jederzeit mit Ihren Anfragen oder Anliegen, Problemen, Erwar- tungen, Ansprüchen, an ihn wenden. Der Behindertenbeauftragte wird sie aufgreifen und prüfen, ob und welche Stellen im Gemeinderat oder Verwaltung einzube- ziehen sind, um Hilfestellung geben zu können. © WavebreakMediaMicro · adobestock.com © muro · fotolia.com

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