Imagebroschüre der Bürgerstiftung Wehr

6 VOLLSTATIONÄRE BETREUUNGSANGEBOTE Das Pflegeheim der Bürgerstiftung Wehr Höfstraße 19 Das Pflegeheim der Bürgerstiftung Wehr liegt inmitten des Bürgerstiftungsareals in der Höfstraße 19. Das 1987 erbaute Gebäude wurde in den Jahren 2005 sowie 2010/2011 modernisiert und erweitert. Insgesamt verfügt das Pflegeheim über 63 vollstationäre Pflegeplätze sowie 1 Kurzzeitpflegeplatz. Die Pflegeplätze verteilen sich auf 48 Einzelzimmer, 7 davon mit einem eigenen Freisitz, sowie 8 Doppelzimmer. Allen Bewohnerzimmern ist jeweils ein eigenes Bad angegliedert und sie verfügen über einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die Doppelzimmer haben eine Wohnfläche von ca. 23 m² und die Einzelzimmer liegen zwischen 16 m² und 23 m². Alle Zimmer sind mit hochwertigen Pflegebetten sowie dazu passenden Nachttischen ausgestattet. Auf Wunsch ist die weitere Ausstattung durch eigenes Mobiliar möglich. Was bedeutet vollstationäre Pflege: Die vollstationäre Pflege richtet sich an Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen. Vollstationär bedeutet eine Betreuung rund um die Uhr. Ein Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen besteht gem. § 43 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches XI, wenn der Pflegebedürftige den Pflegegrad der Stufe 2-5 erreicht und wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonder- heiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Die Verpflegung im Pflegeheim der Bürgerstiftung umfasst drei Mahlzeiten täglich. Darüber Bewohnerzimmer im Pflegeheim Pflegeheim West

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