Seniorenwegweiser der Stadt Weiden i.d. Oberpfalz

18 2. Beratung und Hilfe 2.9 Kriegsopferfürsorge Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene Anspruch auf Hilfe zumLebensunterhalt, wenn sie bedürftig sind. Zuständig ist die Stadt Weiden i.d.OPf. – Kriegsopferfürsorgestelle Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden Tel. 0961 81-0 2.10 Beratung im Fachbereich Gerontopsychiatrie Caritas Beratungsstelle für seelische Gesundheit Bismarckstraße 21, 92637 Weiden Tel. 0961 389050 Internet: www.spdi-weiden.de 2.11 Krankenversicherung im Alter und die oft unterschätzte Beitragslast Das Gesetz stellt sicher, dass jeder Einwohner auch krankenversichert ist. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist es gewöhnt, dass ermit den Beiträgen nichts zu tun hat: Siewerden automatisch vomLohn abgezogen. Auch von Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden die Beiträge abgezogen, es werden nur Nettobeträge ausbezahlt. 2. Beratung und Hilfe gehoben und die Hilfe zum Lebensunterhalt für diesen Personenkreis in das Sozialgesetzbuch XII integriert. Leistungsberechtigt sind ältere Menschen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit geringem Einkommen und Vermögen. Auskünfte erteilt die Stadt Weiden i.d.OPf. – Amt für wirtschaftliche Hilfen Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden Tel. 0961 81-0 E-Mail: sozialamt@weiden.de 2.8 Sozialhilfe Personen, die nicht der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem Sozialgesetzbuch II zuzuordnen sind und die nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Auf Leistungen aus der Sozialhilfe besteht bei Berechtigung ein Rechtsanspruch. Amt für wirtschaftliche Hilfen Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden Tel. 0961 81-0 E-Mail: sozialamt@weiden.de

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