Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

DER LANDKREIS STELLT SICH VOR Finanzen des Landkreises Weilheim-Schongau D er Verwaltungshaushalt umfasst im Haushaltsjahr 2014 bei den Einnahmen und Ausgaben ein Gesamtvolumen in Höhe von ca. 135,5 Mio. €. Der Vermögenshaushalt hat einen Umfang von ca. 21,5 Mio. €. Dies ergibt im Haushaltsjahr 2014 sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben ein Gesamthaushaltsvolu- men des Landkreises von ca. 157 Mio. €. Hinzu kommt noch der Wirtschaftsplan des Kreis­ altenheimes in Schongau, der bei Erträgen und Aufwendungen mit jeweils ca. 2,3 Mio. € abschließt. Den größten Einnahmeposten im Kreishaushalt stellt die Kreisumlage dar. Dies ist der Betrag, den jede kreisangehörige Gemeinde nach dem Finanz- ausgleichsgesetz an den Landkreis abzuführen hat. Die Höhe richtet sich nach der Umlagekraft der Gemeinde und dem in der Haushaltssatzung des Landkreises festgesetzten Kreisumlagehebesatz. Die Umlagekraft einer Gemeinde errechnet sich aus den Grundsteuer- und Gewerbesteuereinnah- men, sowie der Einkommensteuerbeteiligung, der Umsatzsteuerbeteiligung 80 % der vom Staat an die Gemeinden gewährten Gemeindeschlüsselzu- weisungen. Bei einem Hebesatz von 58,0 v. H. im Haushaltsjahr 2014 errechnet sich bei einer Umla- gekraft von ca. 151,4 Mio. € eine Kreisumlage von insgesamt ca. 87,8 Mio. €. Damit sind im Rahmen der kommunalen Familie die Gemeinden ein sehr wichtiger Träger des Kreishaushalts. Der Haushaltswirtschaft wird weiterhin in klassischer kameraler Formgeführt. Deshalb besteht der Haushaltsplan des Landkreises Weilheim-Schongau aus einemVerwaltungs- und einemVermö- genshaushalt. ImVerwaltungshaushalt werden die laufenden sächlichen und betrieblichen Ausgaben und Einnahmen veran- schlagt. Hierin sind u. a. die Personalausgaben, die Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe, die Betriebsaufwendungen für Schulen, die Einnahmen und Ausgaben der Abfallbeseitigung, die Kosten für den Unterhalt der Kreisstraßen und die laufenden Aufwendun- gen aller Dienststellen des Landratsamtes enthalten. Ein in diesem Teilhaushalt erwirtschafteter Überschuss dient zur Deckung der Ausgaben imVermögenshaushalt. Dieser enthält alle Investitio- nen, insbesondere die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie alle Beschaffungen von beweglichen Gegenständen wie z. B. Büro­ möbel oder Fahrzeuge. 40

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=