Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

1156 bis 1289 nach der Loslösung der östlichen und südlichen Gebiete des späteren Österreichs verkleinerte Herzogtum Bayern bis zu dessen Erhebung zum Königreich im Jahre 1806. Der Ausbau der Ämterorganisation gehörte zu den wichtigsten und am längsten wirksamen Erfolgen der Wittelsbacher. Unter ihrer Regentschaft wurden die Grundlagen für eine das ganze Land überspannende Ämter- und Gerichtsorganisation gelegt. Ausgangspunkt für die Entstehung eines modernen Staates und für die Einheitlichkeit des Territoriums war die Bildung des herzoglichen Rates, gefolgt von den Viztums- bzw. den nachfolgenden Rentmeisterämtern auf der mittleren Ebene und den lokalen Land- bzw. Pfleggerichten auf der unteren Ebene. Der herzogliche Beamte auf dem Lande war der Pfleger bzw. der Landrichter. Er verkörperte die Autorität des Landesherrn, war militärischer Befehlshaber, übte die Aufsicht über den Amtsbezirk aus, hatte für die öffentliche Sicherheit zu sorgen, verwaltete das herzogliche Kammergut und war Inhaber der Hochgerichtsbarkeit, die ihm durch die landesherrliche Bannleihe übertragen war. Nur in wenigen Fällen konnte er alle diese Funktionen selbst ausüben, meist hatte der Pfleger einen die Jurisdiktion ausübenden Richter zur Seite und einen Kastner, der sich um die Domänenverwaltung und die Aufsicht über den landesherrlichen Kasten (Getreidespeicher) sowie über die Mautner und Zöllner ausübte. Die Aufsicht über die lokalen Beamten übte der Rentmeister bei den sogenannten Umritten aus, wobei sein besonderes Augenmerk der Rechnungskontrolle und ordnungsmäßigen Führung des Kanzleiwesens galt. Das Gerichts- und Verwaltungswesen im heutigen Landkreis Weilheim-Schongau wurde über eine lange gehoben, darunter die Sippe der Huosi mit ihren Besitzungen im Sundergau, der sich von der Ilm über den Raum um den Ammer- sowie Starnberger See bis in das bayerische Inntal erstreckte. Die Stellung und Machtbefugnisse dieser Adeligen innerhalb des Herzogtums sind jedoch nicht bekannt. Mit Tassilo III. wurde 788 der letzte Herzog aus dem Hause der Agilolfinger abgesetzt, dem die Klostergründungen in Polling und Wessobrunn zugeschrieben werden und an den im Landkreis heute noch Namensbenennungen von Straßen oder Naturdenkmälern erinnern. Zeitalter der Welfen und seine Bedeutung Im Grunde genommen wäre Welf III. als erster Herzog von Bayern aus dem Hause der Welfen zu nennen, der die Herzogswürde von 1047 bis 1053 aber nur nominell übernahm, da er bereits Herzog von Kärnten und auch kinderlos war, um auf diese Weise die bayerische Herzogswürde für die Welfen zu sichern. Ihm folgte der Welfe Heinrich VIII., der 1053 mit dem Herzogtum Bayern belehnt wurde und bis 1055 sowie nochmals von 1077 bis 1096 regierte. In der Zeit dazwischen übernahm Welf IV. von 1070 bis 1077 sowie von 1096 bis zu seinem Tode 1101 die Regentschaft, gefolgt von Herzog Welf V. von 1101 bis 1120. Die mit mehreren Unterbrechungen über mehrere Generationen hinweg währende Herrschaft der Welfen als bayerischer Herzöge endete schließlich mit der Absetzung des letzten welfischen Herzogs Heinrich des Löwen im Jahre 1180. Die Welfen blieben bis in das 12. Jahrhundert das führende Geschlecht im südöstlichen Schwaben und spielten auch im Westen des heutigen Landkreises mit ihren Stammgütern im Schongauer Raum und darüber hinaus eine bedeutende Rolle. Am mittleren und oberen Lech umschloss der Besitz der Welfen das Hochstift Augsburg und griff mit den Burgen Landsberg und Peiting auf das rechte Lechufer hinüber, wo die Welfen Gerichtssitze einrichteten, Klöster (Rottenbuch und Steingaden) gründeten sowie die Errichtung von Sakralbauten in Steingaden (das Münster und die Johanniskapelle) und in Altenstadt (die spätromanische Kirche) bewerkstelligten. Der umfangreiche Besitz, welcher aber zu keiner Zeit ein geschlossenes Territorium bildete, gelangte schließlich unter Welf VI. im Kaufvertrag an die Staufer, die dadurch ihre ohnehin starke Stellung in Schwaben bis an den Lech vorschieben konnten. Zu den grundlegenden Leistungen gehören vor allem ihre planmäßigen und zum Teil schon unter den Welfen begonnenen Städtegründungen an handelspolitisch oder strategisch wichtigen Verbindungsstraßen, die um 1224 auch zur Stadterhebung von Schongau führten. Herzogliche Land- und Pfleggerichte in Altbayern Im Jahre 1180 belehnte Kaiser Friedrich I. Barbarossa den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach mit dem Herzogtum Bayern, verbunden mit der ausdrücklich anerkannten Erblichkeit des Herzogtums ; damit begann die Entwicklung des altbayerischen Herzog- bzw. ab 1621 Fürstentums und die Herrschaft einer bis 1918 bestehenden Dynastie. Unter Altbayern versteht man das Pflegschloss Weilheim Schloss vor 1876 12

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