Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

Das Landratsamt Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Einerseits ist es zuständig für Aufgaben des Landkreises als kommunale Gebietskörperschaft (eigene und übertragene Aufgaben) und damit Kreisbehörde. Zum anderen ist es untere Staatsbehörde, der als Kreisverwaltungsbehörde der Vollzug von Staatsaufgaben übertragen ist. Die eigenen Aufgaben sind dem Landratsamt durch die Bayer. Landkreisordnung oder durch Einzelgesetze zugewiesen. Während der Aufgabenkreis der Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfasst, sind die Landkreise in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit für Verwaltungs- und Versorgungsleistungen zuständig, die von den Gemeinden nicht, nicht ausreichend oder nicht wirtschaftlich erfüllt werden können. Welche Aufgaben und wie diese durch den Landkreis zu erfüllen sind, hängt von den örtlichen Verhältnissen und dem Bedarf der Bevölkerung ab. Grundsätzliche und wichtige Entscheidungen trifft der Kreistag, soweit diese nicht dem Kreisausschuss oder einem anderen beschließenden Ausschuss übertragen sind bzw. der Landrat/die Landrätin zur selbstständigen Entscheidung befugt ist. Wesentliche Aufgaben des Landkreises im eigenen Wirkungskreis sind: • die Kommunale Abfallwirtschaft • die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende und berufsbildende Schulen sowie von Sonderpädagogischen Förderzentren • der Bau und Unterhalt von Kreisstraßen • der Öffentliche Personennahverkehr • die Einrichtung und der Unterhalt von Krankenhäusern • der Vollzug der Sozial- und Jugendhilfe sowie des Wohngeldgesetzes Das Landratsamt ist auch untere staatliche Verwaltungsbehörde, deren Sprengel sich mit dem Gebiet des Landkreises deckt. Die Zuständigkeiten für den Vollzug von Staatsaufgaben regeln Gesetze und Rechtsverordnungen. Das staatliche Landratsamt begegnet dem Bürger in der Regel dann, wenn er sich an das Landratsamt wendet oder von Amts wegen einen Bescheid erhält. Wichtige Aufgaben des staatlichen Landratsamtes sind: • die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Brand- und Katastrophenschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Jagd- und Fischereirecht, Waffenrecht, Unterhaltssicherung) • das Straßenverkehrswesen mit Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle • die Bau-, Natur- und Umweltverwaltung • das Ausländer- und Asylwesen • das Wohnungswesen mit Sozialem Wohnungsbau • die Kommunalaufsicht • das Gesundheitswesen • das Veterinärwesen • der Verbraucherschutz Das Landratsamt hat seinen offiziellen Sitz in der Kreisstadt Weilheim. Im Sinne der Bürgernähe und -freundlichkeit sind die publikumsintensiven Aufgabenbereiche wie die Kfz-Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Bauamt, das Amt für Jugend und Familie, das Ausländeramt und das Gesundheitsamt an den Dienststellen Weilheim und Schongau eingerichtet. Auch der Landrat/die Landrätin pendelt zwischen den beiden Dienststellen und steht jeweils vor Ort unseren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Landratsamt Weilheim Das Landratsamt im Portrait 33

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=