Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

Dienstes (sogenannte Assistenztätigkeiten). In der IT des Landratsamts sind Informatiker und IT-Techniker tätig. Im Amt für Jugend und Familie, beim Kreisjugendring, in den Jugendzentren, in der Betreuungsstelle und im Gesundheitsamt leisten Sozialpädagogen ihre Dienste. In der Bauaufsicht, im Natur- und Umweltschutz, im Wasserrecht und im kreiseigenen Hochbau arbeiten u. a. Ingenieure und Techniker unterschiedlicher Fachrichtungen. Im Gesundheitsamt sind Humanmediziner sowie Medizinische Fachkräfte, im Veterinäramt/Amt für Verbraucherschutz Tiermediziner, Lebensmittelüberwachungsbeamte und Veterinärassistenten tätig. 19 Tierärzte stehen gegen Stückvergütung für die Fleischhygieneüberwachung bei Schlachtungen in örtlichen Schlachthöfen und Hausschlachtungen unter Vertrag. An den Amtsgebäuden, Schulen und Schulsportanlagen leisten Hausmeister und Reinigungskräfte ihren Dienst. 12 Straßenbauarbeiter sind für den Bau und Unterhalt unserer Kreisstraßen (rd. 183 km) zuständig. Ende 2019 waren rund 530 Personen im Landratsamt sowie in den Kreiseinrichtungen beschäftigt. Zudem sind laufend rd. 30 Auszubildende, Anwärter und Praktikanten im Landratsamt tätig. Der Anteil von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt derzeit bei 42 Prozent. Die Teilzeitquote beträgt bei den Frauen ca. 61 Prozent, bei den Männern ca. 12,5 Prozent. Das Landratsamt leistet mit seinen Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität der Menschen in unserem Landkreis mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Lebensgrundlagen. Im Mittelpunkt des Handelns steht der Dienst am Bürger sowie am Gemeinwesen. Die Amtsleitung und die Mitarbeiter des Landratsamts wollen diese Ziele in einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den gewählten Mandatsträgern, mit kompetentem und motiviertem Personal, durch sachgerechte, zeitnahe und verständliche Entscheidungen, möglichst partnerschaftlich mit den Bürgerinnen und Bürgern erreichen. Die HandlungsgrenSchongauer Schloß zen des Landratsamts finden sich in den geltenden Rechtsnormen und den zur Verfügung stehenden Finanz- und Sachmitteln. Das heißt, das Landratsamt darf nur handeln, wenn es dazu ermächtigt ist (nicht z. B. in privatrechtlichen Nachbarstreitigkeiten). Individuelle Wünsche und Anträge finden ihre Grenzen auch da, wo Interessen des Gemeinwohles oder berechtigte Interessen anderer entgegenstehen. Landratsamt Weilheim-Schongau Pütrichstraße 8 82362 Weilheim i. OB Telefon: 0881 681-0 Telefax: 0881 681 2353 E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de 35

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