Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

Der Landkreis Weilheim-Schongau besitzt einen reichen Schatz an Denkmälern. Aber nicht jedes alte Objekt ist ein Denkmal im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Es muss vielmehr bestimmte Kriterien erfüllen, um als Denkmal eingestuft zu werden. Im Landkreis existieren mehr als 1.200 denkmalgeschützte Objekte, die als Baudenkmäler in der Denkmalliste aufgeführt sind. Hierzu zählen insbesondere Kirchen, Kapellen, Klöster, Bildstöcke, Stein- und Wegkreuze, Kirch- und Friedhofsmauern, Bauernhäuser, Getreidekästen, Stadt- und Dorfbrunnen, Pfarrhäuser, städtische Wohn- und Bürgerhäuser, Kriegerdenkmäler, Stadtmauern und Türme sowie Gebäude im öffentlichen Eigentum (z. B. Rathäuser). In den Städten Schongau und Weilheim i.OB sowie in den Gemeinden Bernbeuren, Burggen, Habach, Hohenpeißenberg und Steingaden sind Straßen sowie Plätze bzw. Bereiche als Ensembles in die Denkmalliste eingetragen. Ensemble nennt man eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz- und/oder Straßenbild darstellen und deshalb als Ganzes erhaltungswürdig sind. Einzelne Gebäude innerhalb eines Ensembles können zwar Denkmaleigenschaft besitzen, doch gibt es auch viele Gebäude in Ensembles, die für sich allein keinen Denkmalcharakter haben und trotzdem als Ensemble-Bestandteil unter Denkmalschutz stehen. So bildet z.B. in Schongau der Mauerbering der mittelalterlichen Stadtbefestigung die Umgrenzung des Ensembles der Altstadt, während in Weilheim i.OB historische Bereiche wie die AdmiralHipper-Straße, die Hofstraße, der Kirchplatz, die Ledererstraße mit der Kreuzgasse, der Marienplatz, die Obere Stadt einschl. Rathausplatz und die Pöltnerstraße als Ensembles erfasst sind. Auch historische Gartenanlagen können Denkmalcharakter haben. Hierzu zählen nicht nur gartenkünstlerisch gestaltete, durch Mauern, Treppen und Wege gegliederte Parks bedeutender Burgen oder Schlösser; auch schlichte Gärten von Guts- oder Bürgerhäusern bis hin zu kleinen Bauern-, Pfarr- oder Schulgärten können denkmalpflegerisch von Interesse sein. Nach eingehenden Untersuchungen wurde im Sommer 1992 der Bernrieder Park als Gartenanlage im Sinne des Denkmalschutzgesetzes erfasst. Er stellt damit die erste Gartenanlage dieser Art im Landkreis dar. Bei den Bemühungen um seine Erhaltung sind neben den denkmalpflegerischen Anforderungen auch ökologische Belange zu berücksichtigen. Schongau Russenhaus Eglfing Denkmalpflege 62

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