Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Im Landkreis Weilheim-Schongau bestehen 65 Wassergewinnungsanlagen, in insgesamt 32 öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen; der Anschlussgrad liegt bei 99 Prozent. Träger dieser Wasserversorgungsanlagen sind drei Städte über ihre Stadtwerke, 24 Gemeinden und fünf Wasserbeschaffungsverbände. Einzelne Gemeinden verfügen über keine eigene Wassergewinnung, betreiben jedoch ein eigenes Rohrnetz und werden über die Wasserversorgungsanlage einer benachbarten Gemeinde mitversorgt. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen im Regelfall zwei unabhängige Gewinnungsgebiete bestehen bzw. alternativ Notverbünde mit benachbarten Wasserversorgungen. Hierauf wird auch im Zuge des Klimawandels ein verstärktes Augenmerk gelegt. Neben den öffentlichen Wasserversorgungen (zentrale Wasserwerke) gibt es – vorwiegend in Weilern – noch eine Vielzahl von Gemeinschafts- (dezentrale kleine Wasserwerke) und Einzelanlagen (Kleinanlagen zur Eigenversorgung) auf privater Basis, die regelmäßig überprüft werden. Die Wasserversorgung im Landkreis Weilheim-Schongau ist aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten quantitativ und qualitativ gesichert. Für die öffentliche Wasserversorgung im Landkreisgebiet liegen derzeit wasserrechtliche Gestattungen zur Entnahme von insgesamt 13,4 Mio. m3/a Grundwasser vor. Unabhängig davon betreiben einige Industrieunternehmen betriebliche Wassergewinnungsanlagen. Der größte Teil der betrieblichen Wasserentnahmen wird für Kühlzwecke verwendet. Das Trinkwasser für unseren Landkreis wird überwiegend dem Grundwasser entnommen. Der Grundwasserschutz und damit der Schutz des Trinkwassers für die versorgte Bevölkerung hat deshalb eine herausragende Bedeutung. Um die Wasserversorgung auch für die Zukunft sicher zu stellen, ist es erforderlich, dass die Grundwassereinzugsgebiete für die jeweiligen Grundwassererschließungen ermittelt und Wasserschutzgebiete zu deren Schutz nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben festgesetzt werden. Für die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen (zentrale Wasserwerke) im Landkreis Weilheim-Schongau werden die Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt. Zur Erhaltung der Wasserqualität müssen die Wasserschutzgebietsverordnungen immer wieder dem neuesten Erkenntnisstand angepasst werden. Derzeit beträgt die Gesamtfläche der festgesetzten Wasserschutzgebiete im Landkreis Weilheim-Schongau 28,5 km²; bezogen auf die Landkreisfläche sind dies 3 Prozent. Wasserhochbehälter Weilheim Rottenbuch Ammer Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete 69

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