Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

für die Jugendarbeit sowie die Durchführung von Freizeiten und Jugendbildungsveranstaltungen runden das breite Angebotsspektrum ab. Der Landkreis Weilheim-Schongau fördert die eigenverantwortliche Tätigkeit des Kreisjugendrings nach Maßgabe der §§ 12 und 74 SGB VIII. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kreisjugendring ist in einem Grundlagen- und Delegationsvertrag geregelt. Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Weilheim-Schongau Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim i.OB Telefon: 0881 6811383 Telefax: 0881 6812364 E-Mail: koja@lra-wm.bayern.de Zeltlager Rotaract Jugendhaus „Come In“ Unterstützt und koordiniert wird die Jugendarbeit vor Ort von Jugendreferentinnen/-referenten, einer gewählten Vertreterin bzw. einem gewählten Vertreter des Stadt- oder Gemeinderates. In vielen Städten und Gemeinden des Landkreises wird zudem ein örtliches Ferienprogramm sowie das Kinderkino angeboten. Der Kreisjugendring Weilheim-Schongau ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Jugendorganisationen. Als Gliederung des Bayerischen Jugendrings ist er anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Zu seinen Mitgliedsverbänden zählen u.a. die kirchlichen Jugendverbände, die Bayerische Sportjugend, die Trachtenjugend, die Gewerkschaftsjugend, die Jugendorganisationen von sozialen, ökologischen und humanitären Verbänden und eine Reihe von Jugendgemeinschaften. Zweck des Kreisjugendrings ist es, sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen im Landkreis einzusetzen. Er sucht dazu die Zusammenarbeit mit Verbänden, öffentlichen Stellen, Institutionen und Organisationen, die in diesen Bereichen wirken. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört es, neben den Interessen der jungen Menschen auch die gemeinsamen Belange seiner Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber den politischen Gremien und Behörden, zu vertreten und die Eigenständigkeit der Jugendorganisationen zu unterstützen. Der Kreisjugendring betreibt im Auftrag des Landkreises einen Kinder- und Jugendzeltplatz sowie ein Jugendübernachtungshaus. Er bildet Jugendgruppenleiter in der verbandlichen Jugendarbeit aus und fort, unterstützt die Jugendarbeit mit einem umfangreichen Verleihangebot und bewirtschaftet die Zuschüsse des Landkreises für die verbandliche Jugendarbeit. Zu seinem Angebot gehört die regelmäßige Bestandserhebung und die fachliche Beratung seiner Mitgliedsverbände, des Jugendhilfeausschusses und von Kindern und Jugendlichen. Er gibt zudem die Jugendleiter-Card (Juleica) aus. Die Bereitstellung eines Büro- und Besprechungsraumes 79

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