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Ortsgerichte geben willkommene Hilfestellungen in vielen Berei-
chen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Deshalb rät das Hes-
sische Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten, sich
bei Beglaubigungen, Nachlasssicherungen und Schätzungen (z. B.
Grundstücksschätzungen) an das Ortsgericht zu wenden.
OrtsgerichtsbezirkWeimar (Lahn) I
(Allna, Nesselbrunn, Niederweimar, Oberweimar, Weiershausen)
Helga Plitt
Vor dem Berg 1 a · OT Allna
Telefon: 0 64 21/72 68
OrtsgerichtsbezirkWeimar (Lahn) II
(Argenstein, Kehna, Niederwalgern, Roth, Stedebach,
Wenkbach, Wolfshausen)
Otto Eidam
Windmühlenweg 4 · OT Niederwalgern
Telefon: 0 64 21/70 77
Schon seit je her kommt es immer dort, woMenschen zusammenleben,
sich treffen oder zufällig begegnen, zwangsläufig auch zu Meinungs-
verschiedenheiten und Interessenkonflikten.
Leider enden Konflikte häufig auch in Beleidigungen, übler Nachrede
oder gar Handgreiflichkeiten. Umdie ordentlichen Gerichtemit solchen
Angelegenheiten nicht zu sehr zu belasten, wurde die Institution des
Schiedsamtes geschaffen, dessen vorrangige Aufgabe es ist, Streite zu
schlichten und zwischen den Parteien zu vermitteln.
SchiedsamtsbezirkWeimar (Lahn)
Schiedsmann:
Wolfram Kosog
OT Niederweimar, AmWeinberg 13
Telefon: 0 64 21/7 86 55
Stellvertreter:
Hans-Peter Schellner
OT Niederweimar, Weinbergstraße 14
Telefon: 0 64 21/7 72 10
Ortsgerichte
Schiedsamt
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