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Entsorgung von Astschnitt und Strauchwerk
Für die Entsorgung von Ast- und Strauchschnitt
gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Verwertung auf dem eigenen Grundstück
Mit handelsüblichen
Häckslern kann der Ast- und Strauchschnitt zerkleinert werden. Das
Häckelsgut kann zum Kompostieren oder zumMulchen verwen-
det werden (z. B. unter Hecken, auf Rosenbeete, Baumscheiben
etc.) Damit verbleibt wertvoller Dünger auf dem Grundstück. Es
muss kein Mineraldünger zugekauft werden bzw. fallen keine
Entsorgungskosten an.
2. Entsorgung über die Biotonne
(Tonnen können bis zu einer Größe
von 240 Liter Fassungsvolumen bereitgestellt werden)
3. Anlieferung bei der Kompostanlage in Cyriaxweimar
Cyriaxstraße 70
.
Telefon: 0 64 21/9 30 90
In Abstimmung mit der Stadt Marburg können auch die Haushalte
der GemeindeWeimar (Lahn) ihren Ast- und Strauchschnitt bei der
Kompostierungsanlage in Cyriaxweimar anliefern.
Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag
7.30 – 15.30 Uhr
Freitag
7.30 – 14.00 Uhr
jeden letzten Samstag imMonat 9.00 – 12.00 Uhr
April-Oktober längerer Donnerstag
.
Im April, Mai und Oktober ist
jeden Samstag geöffnet.
4. Anlieferung bei der Müllumladestation
in Marburg-Wehrda
.
Siemensstraße 5
.
Telefon: 0 64 21/8 23 51
Öffnungszeiten: Montag – Freitag
8.00 – 15.30 Uhr
Samstag
8.00 – 11.00 Uhr
5. Anlieferung auf dem Schredderplatz der GemeindeWeimar (Lahn)
Der Schredderplatz liegt in der Gemarkung Niederweimar an
der Landstraße L 3387 nach Haddamshausen, etwa 1 km von der
Straßenkreuzung der Bundesstraße B 255 entfernt. Öffnungszeiten:
Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr (01. Oktober bis Ende Februar)
Anliefern dürfen Privathaushalte der GemeindeWeimar (Lahn).
Es darf nur Ast- und Strauchwerk in Gegenwart und nach Über-
prüfung des Beauftragten der Gemeinde abgeladen werden. Die
Anlieferung ist gebührenfrei. Die Annahme von Abfällen mit nur
geringem Holzanteil sowie die Annahme von Gartenabfällen wie
Laub und Grasschnitt ist allerdings nicht möglich.
Abgabe von Sondermüllkleinmengen
Jeden 1. Samstag im Monat können Sondermüllkleinmengen beim
Landratsamt, Im Lichtenholz, 35043 Marburg in der Zeit von 10.00 bis
12.00 Uhr kostenlos abgegeben werden. Angenommen werden Son-
derabfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe.
Die Abnahmemenge beträgt maximal 100 kg bzw. 100 Liter pro Anliefe-
rer. Die Einzelgebinde dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer
als 20 Liter sein. Es müssen dicht verschlossene intakte Gefäße sein. Sie
sollen möglichst nur in Originalbehältern angeliefert werden. Sie sind
ansonsten zu beschriften. Die Sonderabfälle müssen dem Sammelper-
sonal übergeben werden.
Auskünfte erteilt die Abfallwirtschaft Lahn Fulda (ALF) unter der Telefon-
nummer 0 64 21/405-1387 oder 08 00/2 53 10 00
Sperrmüllentsorgung
Die Sperrmüllentsorgung erfolgt auf Antrag. Entsprechende Antrags-
karten erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung und den Ortsvor-
stehern(inne)n. Zum Sperrmüll zählt Abfall, der für die Restmülltonne
zu groß ist, aus privaten Haushalten stammt und durch keine andere
Abfuhr entsorgt werden kann. Alternativ zu dem etwa 2-monatlichen
Abfuhrrhythmus besteht dieMöglichkeit der Selbstanlieferung direkt an
die Müllumladestation in Marburg- Wehrda, Siemensstraße 5. Informa-
tionen hierzu bzw. den erforderlichen Anlieferungsschein erhalten Sie
in Zimmer 109 oder an der Info-Zentrale des Rathauses.
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Nummer 0 64 21/97 40-15.
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