Informationsbroschüre Weimar an der Lahn

Wie läuft es in der Praxis? Ganz einfach! Wenn Sie Metallabfälle oder Abfallverbundstoffe mit überwiegend Metallanteilen entsorgen möchten, rufen Sie einfach das für Ihren Ortsteil zuständige Unternehmen an und vereinbaren mit diesem einen kostenlosen Abholungstermin. Vorteile des Systems • Kurzfristige und termingenaue Abholung Ihrer Abfälle • Keine Bereitstellung der Metallabfälle mehr auf den Fußwegen • Ein Übersehen und eventuelles Liegenbleiben Ihrer Abfälle ist ausgeschlossen Annahme von Bauschutt Die Bauschuttannahme auf dem Gelände des Bauhofes im Ortsteil Argenstein kann für die Anlieferung von Bauschutt aus privaten Haushalten gegen eine entsprechende Gebühr genutzt werden. Die Annahme erfolgt mittwochs in der Zeit von 10.30 bis 11.30 Uhr, auf dem Bauhof in Argenstein. Das Abladen in den Containern ist nur in Anwesenheit des Bauhofpersonals zulässig. Als Bauschutt gilt: Mauerwerksabbruch, Dachziegel, un- und schwachbewehrter Beton / Betonsteine, Putz und Mörtel, Fliesen und Steinzeug, Bims und Gasbeton / Ytong, Kalksandstein, Sandstein u. andere Natursteine, Asphaltaufbruch, Straßenaufbruch / Straßen- und Wegeunterbau, Rand- und Pflastersteine sowie Keramik-Waschbecken und Keramik-Toiletten auf Anfrage (Telefon: 06421 77178). Nicht in den Bauschuttcontainer gehören: Baustellenabfälle (Holz, Papier, Kunststoffe, Kabelreste, Metalle), teerpechhaltige Materialien (Bitumen Wellplatten, Dachpappe), asbesthaltige Materialien (Dach -/ Fassaden- platten, Eternitplatten) mit Ölen, Fetten und chemischen Bestandteilen verunreinigte Materialien, Gips / Rigips, Styropor, Glas-, Stein- und Mineralwolle, Blumenkästen, Gartenabfälle, Kanister und Badewannen. Die Anlieferung erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 – 16.30 Uhr Freitag 07.30 – 13.30 Uhr In der Winterzeit nach telefonischer Rücksprache unter 06421 77178. Entsorgung von Bodenaushub Bei der Fa. Holcim (Kieswerk Niederweimar) kann Bodenaushub gegen die Zahlung einer entsprechenden Gebühr abgelagert werden*. Die Höhe der Gebühren sowie die Öffnungszeiten sind telefonisch zu erfragen (06421 1689905). Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Abfallgesetz Bodenaushub, gleich welcher Art, nur auf dafür genehmigten Flächen abgelagert werden darf. Wer dies nicht beachtet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Anzeige rechnen. * Nach aktueller Gesetzeslage hat der Anlieferer jeweils den Nachweis zu erbringen, dass die angelieferten Mengen unbelastet und frei von Schadstoffen sind (gutachterliche Beprobung). Tierkörperbeseitigung (TKB) Verendete Haustiere, Schlachtabfälle sowie von Tieren stammende gewerblich anfallende Lebensmittel unterliegen der gesetzlich festgelegten Beseitigungspflicht. Vom Grundsatz her sind sie in Tierkörperbeseitigungsanstalten zu entsorgen. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die Fa. SecAnimSüdwest GmbH, Telefon: 06508 9143-0, Fax: 06508 9143-32, tierannahme-rivenich@secanim.de , mit der Durchführung der Beseitigung beauftragt. Die Abholung von entsorgungspflichtigem Material ist dort anzumelden. Für Speisereste und Schlachtabfälle von Tieren, die für den menschlichen Verzehr als tauglich befunden wurden, gibt es alternative Entsorgungsmöglichkeiten. Ebenfalls gibt es Ausnahmen für die Entsorgung von sogenannten Heimtieren. Hierzu zählen Hunde, Katzen und sonstige imHaus gehaltene Kleintiere wie auch Ziervögel. Die Veterinärbehörde kann im Einzelfall zulassen, dass diese begraben werden dürfen. Dies darf jedoch nur auf eigenem Grundstück erfolgen, sofern es nicht in einemWassereinzugsgebiet liegt. Der Tierkörper darf nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichenWegen und Plätzen vergraben werden und der Tierkörper muss mindestens 50 Zentimeter mit Erde bedeckt sein, so dass ein Ausgraben, zum Beispiel durch Wildtiere, ganz sicher ausgeschlossen ist. Ein Vergraben imWald ist verboten. Es besteht auch die Möglichkeit, lieb gewordene Haustiere über Firmen, die über eine entsprechende Zulassung verfügen, in einem Krematorium einäschern zu lassen. Darüber hinaus verfügt auch die Stadt Marburg über einen zugelassenen Tierfriedhof. Wenn ein Tierhalter bei verstorbenen Haustieren diese Ausnahmemöglichkeiten nicht in Anspruch nehmen kann oder will, bleibt nur der Entsorgungsweg über die Tierkörperbeseitigung. (Quelle Landkreis Marburg-Biedenkopf ) 19 Abfallverwertung bzw. -entsorgung

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