Seite 7 - Stadt Weinheim - Jung und Alt in einer Stadt

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Vor und nach der Geburt
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Geburtsvorbereitung
Im Vorfeld einer Geburt bieten die Krankenhäuser und Kliniken
regelmäßig Informationsabende mit Kreißsaalbesichtigung an,
bei denen Sie einen Eindruck von der angenehmen und per­
sönlichen Atmosphäre unserer Entbindungsstation gewinnen
und Ihre Fragen rund um die Geburt klären können.
GRN-Klinik Weinheim
Röntgenstraße 1, 69469 Weinheim
Telefon: 06201 89-0
Telefax: 06201 17032
Internet:
Bündnis für Familie Weinheim
In Weinheim gibt es eine Vielzahl von An-
geboten, die Ihnen helfen, sich auf die
­bevorstehende Geburt Ihres Kindes vor-
zubereiten. Lokales Bündnis für Familie
Weinheim:
Kontaktadresse:
Ute Grünhagen (Schlegel und Partner)
Ludwigstraße 6, 69469 Weinheim
Telefon: 06201 9915-11
Internet:
E-Mail:
Wissenswertes rund um die Geburt
Mutterschutz
Als werdende Mutter hat der Arbeitgeber eine besondere ge-
setzlich verankerte Fürsorgepflicht. Diese gründet sich im
­Mutterschutzgesetz.
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre „Mutterschutzgesetz –EinLeitfadenzumMutterschutz“
Telefon: 01805 778090
Internet:
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeldwirdwährend der Mutterschutzfristen gezahlt
(6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen
nach der Geburt).
Bundesversicherungsamt
Telefon: 0228 619-1888
(täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr und
donnerstags auch von 13.00 bis 15.00 Uhr)
Telefax: 0228 619-1877
Internet:
oder
E-Mail:
Elternzeit und Elterngeld
Aus Anlass der Geburt und zur Betreuung eines Kindes haben
Eltern die Möglichkeit, sich von der Arbeit für eine bestimmte
Zeit unbezahlt freistellen zu lassen. Das Elterngeld ist eine Leis-
tung des Bundes für Eltern, die sich in den ersten 14 Lebens-
monaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung eines
Kindes widmen wollen.
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“
Telefon: 01805 778090
Internet: