Jung und Alt in der Stadt Weinheim

4 Vor und nach der Geburt Geburtsvorbereitung Im Vorfeld einer Geburt bieten die Krankenhäuser und Kliniken regelmäßig Informationsabende mit Kreißsaalbesichtigung an, bei denen Sie einen Eindruck von der angenehmen und persönlichen Atmosphäre unserer Entbindungsstation gewinnen und Ihre Fragen rund um die Geburt klären können. GRN-Klinik Weinheim Röntgenstraße 1, 69469 Weinheim Telefon: 06201 89-0 Telefax: 06201 17032 Internet: www.grn.de Wissenswertes rund um die Geburt Mutterschutz Als werdende Mutter hat der Arbeitgeber eine besondere gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht. Diese gründet sich im Mutterschutzgesetz. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Broschüre „Mutterschutzgesetz – Ein Leitfaden zum Mutterschutz“ Telefon: 030 20179130 Internet: www.bmfsfj.de Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfristen gezahlt (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt). Bundesversicherungsamt Telefon: 0228 619-1888 (täglich 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags auch 13:00 bis 15:00 Uhr) Telefax: 0228 619-1877 E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bvamt.de-mail.de Internet: www.bundesversicherungsamt.de oder www.bva.de Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus Aus Anlass der Geburt und zur Betreuung eines Kindes haben Eltern die Möglichkeit, sich von der Arbeit für eine bestimmte Zeit unbezahlt freistellen zu lassen. Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes vorrangig selbst der Betreuung eines Kindes widmen wollen. Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ Telefon: 030 20179130 Internet: www.bmfsfj.de Anträge und Formulare sind auch erhältlich beim: Bürgerbüro der Stadt Weinheim Dürrestraße 2, 69469 Weinheim Telefon: 06201 82555 Telefax: 06201 82565 E-Mail: buergerbuero@weinheim.de Internet: www.weinheim.de © S-Kobold · adobestock.com

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