Jung und Alt in der Stadt Weinheim

6 Landesprogramm STÄRKE Die Förderung der Elternkompetenzen ist Ziel des Programms STÄRKE: Es sollen Familien in besonderen Lebenssituationen wie z. B. alleinerziehend, minderjährig etc. mit speziellen Familienbildungsangeboten und Themenkursen unterstützt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sozialministerium-bw.de sowie beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Jugendamt Haberstraße 1, 69126 Heidelberg-Rohrbach Telefon: 06221 522-1559 Telefax: 06221 522-91599 E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de Internet: www.rhein-neckar-kreis.de Still- und Wickelpunkt Durch markante Aufkleber werden Einrichtungen und Geschäfte gekennzeichnet, die eine passende Sitzgelegenheit für stillende Mütter und/oder eine Wickelmöglichkeit sowie eine Abstellmöglichkeit für einen Kinderwagen anbieten können. Frühe Hilfen Hand in Hand Sie haben sich auf die Geburt Ihres Babys gefreut. Jetzt ist es da – und Sie können nicht verstehen, dass Sie sich darüber nicht freuen können. Statt Glück und Stolz erfüllen Sie Angst, Traurigkeit und Selbstzweifel. Warum? Babys kommen mit Bedürfnissen auf die Welt. Bereitschaft rund um die Uhr ist gefragt. Manchen Müttern bereitet es Schwierigkeiten, sich daran zu gewöhnen – bis zu psychischen Problemen, die sich nach der Geburt plötzlich einstellen. Von einfachen Stimmungstiefs bis zu ernsten Depressionen und Psychosen. „Hand in Hand“ will Betroffenen schnell und gezielt helfen, Lösungen für Probleme zu finden. Internet: www.hand-in-hand-rheinneckar.de Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Jugendamt Haberstraße 1, 69126 Heidelberg-Rohrbach Telefon: 06221 522-1559 Telefax: 06221 522-91599 E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de Internet: www.rhein-neckar-kreis.de Das Jugendamt hat für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes ein Nottelefon eingerichtet. Bei unklarer Versorgungs- oder Unterbringungssituation des Kindes ist über den Notruf der Feuerwehr 112 täglich rund um die Uhr ein Jugendamtsmitarbeiter des Rhein-Neckar-Kreises zu erreichen. Landesfamilienpass Mit dem Landesfamilienpass können Familien die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg insgesamt 21-mal im Jahr kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen. Einen Landesfamilienpass können folgende Personen mit ständigem Wohnsitz in Baden- Württemberg erhalten: J F amilien mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben J A lleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben J F amilien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50). Internet: www.sozialministerium-bw.de Antragsformulare und Informationen über das: Bürgerbüro der Stadt Weinheim Dürrestraße 2, 69469 Weinheim Telefon: 06201 82555 Telefax: 06201 82565 E-Mail: buergerbuero@weinheim.de Internet: www.weinheim.de

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