Planen und Bauen in Weinheim

tiefen bestimmt werden und bestimmt dadurch die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück. Bauweise und Gebäudeformen Die Bauweise beschreibt, ob Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand, ohne seitliche Grenzabstände oder in einer abweichenden Regel zu errichten sind (z. B. einseitiger Grenzabstand). Mit den Gebäudeformen können Einzelhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen (z. B. Reihenhäuser) zugelassen bzw. ausgeschlossen werden. Grünflächen, Pflanzpflichten sowie Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Bebauungspläne enthalten in der Regel umfassende Vorgaben zur Begrünung sowie zum Umweltschutz. Diese finden sich üblicherweise in den textlichen Festsetzungen. Darin werden z. B. Vorgaben zur Dachbegrünung, der Ausschluss bestimmter Materialien für die Dacheindeckung, zum Anpflanzen von Gehölzen oder der Anlagen von Grünflächen gemacht. Sonstige Planinhalte Je nach planerischem Erfordernis und Ausgangslage können Bebauungspläne weitere Festsetzungen enthalten, z. B. zum Lärmschutz, zur Vermeidung von Emissionen, zu den Verkehrsflächen oder Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzungen Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW) kann die Gemeinde z. B. zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile Gestaltungssatzungen erlassen. Am 09.04.2022 ist eine Gestaltungssatzung für die Weinheimer Innenstadt in Kraft getreten. Sie dient dem Zweck, für die künftige bauliche Entwicklung innerhalb ihres Geltungsbereichs besondere gestalterische Anforderungen zu formulieren, die einerseits Maßnahmen der Modernisierung und Neuerstellung entsprechend den jeweiligen Anforderungen zulassen, andererseits aber die Erhaltung bzw. behutsame Weiterentwicklung der bisherigen Ortsbildcharakteristik und -qualität gewährleistet. Die Gestaltungssatzung zielt dabei darauf ab, grundlegende Gestaltungslinien für den Innenstadtbereich festzulegen, welche die Zusammengehörig14 keit und Geschlossenheit der Weinheimer Innenstadt tragen. Gleichwohl wird den teilweise unterschiedlichen historischen Hintergründen, Typiken und Funktionen der Teilbereiche Rechnung getragen, in dem die Vorschriften im Einzelnen individuell angepasst sind. Die Gestaltungssatzung enthält beispielsweise Vorschriften zur Gestaltung von Dächern, Dachaufbauten, Fassaden und Werbeanlagen. Außerdem sind einige baurechtlich verfahrensfreie Vorhaben (wie z. B. Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung) kenntnisgabepflichtig. Den Geltungsbereich der Gestaltungssatzung, den Satzungstext sowie deren Begründung können Sie auf der Internetseite der Stadt Weinheim (https://www.weinheim.de/startseite/stadtthemen/gestaltungssatzungen.html) sowie beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz einsehen. Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde durch eine Satzung Gebiete mit besonderer städtebaulicher Bedeutung bezeichnen, in denen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Am 09.04.2022 sind mehrere Erhaltungssatzungen in Kraft getreten. Auch die Erhaltungssatzungen können beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz eingesehen werden. Im Zusammenhang bebaute Ortsteile – Innenbereich (§ 34 BauGB) Es gibt zahlreiche Bereiche im Stadtgebiet, für die keine Bebauungspläne gelten. Dies hat unterschiedliche Gründe. Meist sind diese Gebiete in früheren Zeiten ohne Bebauungspläne entstanden. Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich dann nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=