Planen und Bauen in Weinheim

© nmann77 · adobestock.com 19 besteht aber die Möglichkeit, die Bearbeitungszeit zu verkürzen, indem der Entwurfsverfasser in allen Phasen des Verfahrens eng mit dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz zusammenarbeitet. Die erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag, der vor Fristablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung einzureichen ist, um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden. Bauvoranfrage Zur Vermeidung eventuell aufwendiger, jedoch letztendlich vergeblicher Planungsarbeiten kann es zweckmäßig sein, bei bestehenden Zweifeln über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder auch zu bestimmten Detailfragen eine Bauvoranfrage an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz zu richten. Die Beantragung eines Bauvorbescheids empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie vor dem Erwerb eines Baugrundstücks klären möchten, ob das Grundstück auch wirklich Ihren Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf. Als Anwendungsfälle sind insbesondere zu nennen J grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks, J Art und Maß der baulichen Nutzung, J Möglichkeit einer Ausnahme oder Befreiung. Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung. Er bietet Ihnen somit hinsichtlich Ihrer weiteren Planung eine verlässliche Grundlage. Die Bindungswirkung beträgt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag innerhalb dieser Frist jeweils um bis zu drei Jahre verlängert werden. Vor Erteilung der Baugenehmigung mit Baufreigabe darf jedoch keinesfalls mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

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