Planen und Bauen in Weinheim

20 Alle für die Durchführung des Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind – zusammen mit dem schriftlichen Antrag – beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz einzureichen. Der Bauantrag ist vom Bauherrn und vom Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen sind vom Entwurfsverfasser zu unterschreiben. Die von den Sachverständigen erstellten Bauvorlagen müssen von diesen unterschrieben werden. Im Genehmigungsverfahren Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrags überprüft die Baurechtsbehörde die Vollständigkeit des eingereichten Bauantrags. Checkliste für die Vollständigkeit von Unterlagen im Genehmigungsverfahren (vorzulegen jeweils in zweifacher Ausfertigung) nach der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO): J Antragsformular J Lageplan (neuesten Datums) – zeichnerischer und schriftlicher Teil (i. d. R. zu erstellen durch Sachverständige im Sinne von § 5 Abs. 2 LBOVVO, z. B. durch das Amt für Vermessung, Bodenordnung und Geoinformation) im Maßstab 1:500 J Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100 J Baubeschreibung J Angaben zu gewerblichen Anlagen (Bezeichnung der gewerblichen Tätigkeit, Zahl der Beschäftigten, Sozialräume etc.) J Darstellung der Grundstücksentwässerung 5. Der Bauantrag – Zeitgewinn durch vollständige Unt erlagen J bautechnische Nachweise (Standsicherheits-, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis) oder bautechnische Bestätigung (Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Wegfall der bautechnischen Prüfung vorliegen) J Bauleitererklärung Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz kann weitere Unterlagen verlangen, wenn diese zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Sind die Bauvorlagen unvollständig oder weisen sie sonstige erhebliche Mängel auf, teilt Ihnen das Amt für Baurecht und Denkmalschutz mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Zur Behebung der Mängel wird Ihnen eine angemessene Frist gesetzt. Danach kann Ihr Bauantrag, da er nicht weiterbearbeitet werden kann, zurückgewiesen werden. Erst wenn der Bauantrag vollständig ist, kann das eigentliche Baugenehmigungsverfahren beginnen. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz teilt Ihnen das voraussichtliche Entscheidungsdatum mit (zwei bis drei Monate nach dem Eingang der vollständigen Unterlagen) und benachrichtigt die Eigentümer angrenzender Grundstücke sowie zu beteiligende Fachbehörden (z. B. Naturschutzbehörde, Gewerbeaufsichtsamt, Landwirtschaftsamt, Gesundheitsamt, Wasserrechtsamt etc.). © Tiratore · adobestock.com

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