Planen und Bauen in Weinheim

27 © industrieblick · adobestock.com Planänderungen Von den eingereichten Plänen darf ohne Genehmigung nicht abgewichen werden, da ansonsten eine gebührenpflichtige Baueinstellung sowie ein Bußgeldverfahren drohen. Sollte sich während des Baus die Notwendigkeit einer Änderung ergeben, sollten Sie sich an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz wenden. Dort erfahren Sie, ob die geplante Änderung genehmigungspflichtig ist und somit eventuell ein Tekturplan (zusätzlicher Antrag mit Planausschnitt für den von der Änderung betroffenen Bereich) notwendig wird. Beginn der Nutzung Die bauliche Anlage darf erst genutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher benutzbar ist. Eventuell werden in der Baugenehmigung weitere Voraussetzungen bestimmt, die bis zum Beginn der Nutzung erfüllt sein müssen, z. B. die Herstellung notwendiger Stellplätze.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=