Planen und Bauen in Weinheim

1 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, als unter Pfalzgraf Ludwig V. im 16. Jahrhundert der nördliche Teil und 1725 von Franz Pleickard Ulner von Dieburg der südliche Teil des Weinheimer Schlosses gebaut wurde, brauchten sie beide keine Baugenehmigung. Wenn Sie sich heute den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten, sind eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften bei der Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens zu beachten. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen Informationen, Hinweise und Empfehlungen geben, die dazu beitragen sollen, die Vorbereitung und Durchführung Ihres Vorhabens zu erleichtern und die Zusammenarbeit mit den am Bau beteiligten Fachbehörden so schnell und reibungslos wie möglich zu gestalten. Sie soll Ihnen Antworten geben auf die großen drei W-Fragen: J Wo darf gebaut werden? J Was darf gebaut werden? J Wie darf gebaut werden? Grußwort des Oberbürgermeist ers Als Bauherr oder Architekt müssen Sie wissen, an wen Sie sich zur Beantwortung dieser Fragen wenden können. Es ist zu klären, ob für dieses oder jenes Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob das Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren lediglich anzuzeigen ist. Dieser kleine Ratgeber soll Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Bauwünsche ein nützlicher Wegbegleiter sein. Er ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch, für das Ihnen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz selbstverständlich gerne zur Verfügung stehen. Ich hoffe mit Ihnen, dass Sie Ihr Bauvorhaben bald verwirklichen können und wünsche Ihnen ein gutes Gelingen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Manuel Just Oberbürgermeister © Foto Kreutzer

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