Planen und Bauen in Weinheim

31 halten Sie üblicherweise von Ihrer Baufirma oder Ihrem Installateur. Die Stadtwerke führen den Baustromanschluss durch und setzen den Zähler in den Baustromverteiler. Sollten Sie auch ein Bauwasserprovisorium benötigen, teilen Sie dies den Stadtwerken bitte rechtzeitig mit, damit die Arbeiten für Baustrom und Bauwasser entsprechend koordiniert werden können. Der Bauwasseranschluss mündet in einem Schacht und ist zusätzlich gegen Frost sowie weitere Einflüsse zu schützen. Weitere Informationen zu Baustrom und Bauwasser finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Weinheim GmbH (www.sww.de). Einbau und Inbetriebnahme der Heizung Beim Einbau von Heizungen sind die Technischen Angaben über Feuerungsanlagen bei Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mindestens 10 Tage vor Beginn der Ausführung vorzulegen. Feuerungsanlagen dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt hat. Sollten Sie noch Fragen haben oder Informationen benötigen, steht Ihnen die Stadtwerke Weinheim GmbH unter der Rufnummer 06201 106-0 oder per E-Mail unter sww@sww.de gerne zur Verfügung. Servicezeiten der Stadtwerke Weinheim GmbH (Breitwieserweg 5, 69469 Weinheim): Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr © bht2000 · adobestock.com

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