Planen und Bauen in Weinheim

33 9. Klimaschutz, erneuerbare Energien und Elektromobilität Energieeffizientes Bauen Damit wir auch hier bei uns in Weinheim den notwendigen lokalen Beitrag der vom Menschen verursachten Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad bzw. auf 1,5 Grad leisten können, ist es das Gebot der Stunde, so rasch wie möglich das Verbrennen fossiler Energien vollständig zu beenden. Besonders im Bereich des Heizenergiebedarfs gilt es, diesen durch Effizienz- und Dämmmaßnahmen auf einen Bruchteil des heutigen Energieverbrauchs zu senken und die verbleibende Menge über die Nutzung erneuerbarer Energien zu decken. Die Stadt Weinheim bietet hierzu eine Beratung durch die Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH an. Die kostenlose Beratung findet dienstagnachmittags im Weinheimer Rathaus statt. Termine können telefonisch unter 06221 998750 vereinbart werden. Informationen zum Thema Passivhaus oder KfW-Effizienzhaus erhalten Sie unter: www.ig-passivhaus.de/upload/ Flipbook.pdf (Broschüre „Das Passivhaus“). Wertvolle Tipps für die Sanierung von Gebäuden sind in einem Sanierungsleitfaden von Zukunft Altbau zusammengestellt: www.zukunftaltbau.de. Die Stadt Weinheim hat zahlreiche Förderprogramme imBereich des Klimaschutzes. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Weinheim unter dem Menüpunkt Klimaschutz > Klimaschutz-Förderprogramme (https://www.weinheim.de/foerderung.html). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Zum 1. November 2020 hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst. Maßgeblich für die Anwendung des GEG ist der Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Baurechtsbehörde. Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es besteht die Verpflichtung, eine Erfüllungserklärung zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz erstellen zu lassen und – nach Fertigstellung des Gebäudes – unaufgefordert dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz vorzulegen. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung (Heizung und Warmwasser) deutlich erhöht und damit der Kohlendioxid-Ausstoß sinkt.

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