Planen und Bauen in Weinheim

39 Naturschutz Der Außenbereich soll nach dem Baugesetzbuch grundsätzlich von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Sollen Bauvorhaben im Außenbereich verwirklicht werden, wird dazu stets die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis um Stellungnahme gebeten. Für einige Flächen in Weinheim gelten überdies Rechtsverordnungen, die Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Naturschutzgebiete und besonders geschützte Biotope unter einen besonderen Schutz stellen (z. B. Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord, Naturpark Neckartal Odenwald). In diesen Gebieten sind sehr viele Handlungen, dazu zählt auch das Errichten von baulichen Anlagen jeglicher Art (auch wenn diese ohne Baugenehmigung ausgeführt werden können), erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis erteilt die untere Naturschutzbehörde. Auch bei der Bebauung von Grundstücken im unbeplanten Innenbereich sollte dem verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Landschaft ein hoher Stellenwert zukommen. Im beplanten Innenbereich werden in den meisten Bebauungsplänen Ausgleichsflächen für verloren gegangene Natur ausgewiesen und bestimmte Regeln für die Begrünung der Freiflächen festgelegt. Kontaktdaten der zuständigen unteren Naturschutzbehörde: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Landwirtschaft und Naturschutz Untere Naturschutzbehörde Muthstraße 4, 74889 Sinsheim Telefon: 06221 522-5344 Fax: 06221 522-95344 E-Mail: landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de Grünflächenplan, Freiflächen- und Gartengestaltung Wenn Sie Fragen zu grünordnerischen Festsetzungen von Bebauungsplänen oder zur naturnahen Gartengestaltung haben, können Sie sich an die Grünflächenabteilung beim Amt für Klimaschutz, Grünflächen und technische Verwaltung der Stadt Weinheim wenden. Ein wichtiger Bereich der Gartenplanung ist auch die Gestaltung von Zufahrten, Terrassen und Wegen. Hier sollten Sie wasserdurchlässigen Belagsarten immer den Vorzug geben, um das Regenwasser im natürlichen Kreislauf zu belassen. © kevin · adobestock.com

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