Planen und Bauen in Weinheim

4 Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat als untere Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Einrichtungen eingehalten und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind. Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist insbesondere zuständig für die Genehmigung von Baugesuchen (Errichtung, Abbruch, Nutzungsänderung) im Bereich der Stadt Weinheim und deren Ortsteile. Als untere Denkmalschutzbehörde trifft das Amt außerdem die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen. Anschrift Amt für Baurecht und Denkmalschutz Obertorstraße 9, 69469 Weinheim Telefon: 06201 82-235 Fax: 06201 82-449 E-Mail: bauordnung@weinheim.de Öffnungszeiten (Eingang F, 1. OG, Zimmer 233) Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Bauberatung Montag, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr Aufgaben J Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Vorhaben im Kenntnisgabeverfahren, J Beratung von Bauherren und Architekten über Bebaubarkeit der Grundstücke bzw. Regelungen der Bebauungspläne J Bauordnungsrechtliche Auskünfte, z. B. über brandschutzrechtliche Regelungen, Abstandsflächenvorschriften, notwendige Kfz- und Fahrrad-Stellplätze J Bearbeitung von Baulastübernahmeerklärungen J Zusammenarbeit mit den Bezirksschornsteinfegermeistern J Bearbeitung von Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung J Bauüberwachung (Bauabnahmen, Baukontrollen etc.) J Maßnahmen zur Beseitigung baurechtlich illegaler Zustände 1. Wir sind für Sie da! © Peter Atkins · adobestock.com

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