Planen und Bauen in Weinheim

7 Voraussetzungen für die Bebaubarkeit eines Grundstücks Als Eigentümer oder Käufer eines Grundstücks sollten Sie sich zunächst beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz erkundigen, ob das Grundstück tatsächlich ein Baugrundstück ist und wie es bebaut werden darf. Kann auf dem ins Auge gefassten Grundstück überhaupt das geplante Bauvorhaben verwirklicht werden? Die Bebaubarkeit eines Grundstücks richtet sich rechtlich nach folgenden drei Kriterien: J Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. J Das Grundstück liegt im sogenannten unbeplanten Innenbereich, das heißt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, für den kein qualifizierter Bebauungsplan existiert. J Das Grundstück liegt im sogenannten Außenbereich, das heißt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Hierbei sollten Sie den folgenden Fragen besondere Beachtung schenken: J Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen hinsichtlich der Grundstückslage, der Grundstücksgröße und des Zuschnitts? J Welche Festsetzungen und Baubeschränkungen trifft der Bebauungsplan oder die Gestaltungssatzung, falls vorhanden? 2. Das Grundstück: Ist es bebaubar und was darf man darauf bauen? J Welche Baubeschränkungen ergeben sich durch die Umgebungsbebauung, falls kein Bebauungsplan vorliegt (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung)? J Wie sieht es mit der Baureife und der Erschließung des Grundstücks aus, ist eine ausreichend ausgebaute Zufahrtsstraße vorhanden, können Anschlüsse an die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Abwasser) kurzfristig hergestellt werden, was lässt sich in Bezug auf die Tragfähigkeit des Baugrunds und die Grundwasserverhältnisse feststellen? J In welcher Höhe sind Zahlungen für Erschließungsbeiträge zu erwarten? J Tangieren durchgehende Versorgungsleitungen (unterirdisch oder als Freileitung) das Baugrundstück? J Wie ist das Grundstück im Grundbuch belastet (z. B. durch Grunddienstbarkeiten, die die Bebauungsmöglichkeiten einschränken können)? J Sind für das Baugrundstück Baulasten eingetragen? Falls über die Bebaubarkeit eines Grundstücks Zweifel bestehen, empfiehlt es sich, Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz aufzunehmen und ggf. eine Bauvoranfrage einzureichen. Erschließung Ein wesentlicher Punkt für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist die gesicherte Erschließung, das heißt das Grundstück muss in angemessener Breite an einer befahrbaren

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