Auf einen Blick: Weinstadt Wohnen. Leben. Arbeiten

36 Informationen für Gehbehinderte Zum Schwerpunkt der Aufgaben des 1989 gegründeten Behindertenbei- rats gehört, dem Bedürfnis unserer behinderten Mitbürger nach eigen- ständiger Lebensgestaltung und Integration in der Gemeinschaft gerecht zu werden. Gerade der Abbau baulicher Barrieren, die eine entsprechende Entfaltungsmög- lichkeit erschweren und oftmals sogar verhindern, ist ein beson­ deres Anliegen des Beirats. Einer Anregung des Behindertenbeirats folgend wurde diese Broschüre um Informationen ergänzt, die für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer bedeutsam sein können. Aufgenommen wurden Hinwei- se über die Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen wie Dienststellen der Stadtverwaltung und Behörden (Seite 33), Schulen (Seite 25), Kultur- und Sportstät- ten (Seite 22) sowie medizinische Praxen (Seite 11) und Apotheken (Seite 12). Die verwendeten Symbole haben im einzelnen folgende Bedeutung: Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer voll zugänglich, das heißt • die Breite der Ladentüre beträgt mindestens 80 cm, so dass auch ein elek- trischer Rollstuhl hindurch passt. • der Zugang ist ebenerdig bzw. hat eine Stufe von 3 cm, die vom Rollstuhlfah- rer noch überwunden werden kann, und bei mehreren Stockwerken ist ein Aufzug mit einer Türbreite von mindestens 80 cm und einer Tiefe von mindestens 120 cm vorhanden. Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer in Begleitung noch zugänglich, jedoch nicht mit einem elektri- schen Rollstuhl oder ohne Begleitung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • eine Türbreite von mindestens 65 cm, • maximal 3 Stufen und bei mehreren Stockwerken ein Aufzug mit einer Türbrei- te von mindestens 65 cm und einer Tiefe von mindestens 90 cm. Sonstige Infos Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer nicht mehr zugänglich, jedoch für Gehbe- hinderte. Dabei dürfen • nicht mehr als 5 Stufen vorhanden sein, die Stufenhöhe darf 8 cm nicht über- schreiten und • ab 3 Stufen muss ein Geländer vorhanden sein. Bedeutung: Für Gehbehinderte erschwert zugänglich, da • mehr als 5 Stufen • die Stufenhöhe über 18 cm liegt oder • mehr als 3 Stufen, aber kein Geländer vorhanden ist. Bedeutung: Toiletten sind auch für Rollstuhlfahrer mit elektrischem Rollstuhl zugänglich, das heißt • die Türbreite beträgt mindestens 85 cm, • die Fläche neben dem WC ist mindestens 120 cm breit und • spezielle Haltevorrichtungen sind vorhan- den. Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer ohne elektrischen Rollstuhl be- dingt geeignet, da • die Türbreite mindestens 65 cm beträgt und • maximal eine Stufe vorhanden ist.

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