Bürger-Informationsbroschüre der Stadt Weinstadt

38 Informationen für Gehbehinderte Zum Schwerpunkt der Aufgaben des 1989 gegründeten Behindertenbeirats gehört, dem Bedürfnis unserer behinderten Mitbürger nach eigenständiger Lebensgestaltung und Integration in der Gemeinschaft gerecht zu werden. Gerade der Abbau baulicher Barrieren, die eine entsprechende Entfaltungsmöglichkeit erschweren und oftmals sogar verhindern, ist ein besonderes Anliegen des Beirats. Einer Anregung des Behindertenbeirats folgend wurde diese Broschüre um Informationen ergänzt, die für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer bedeutsam sein können. Aufgenommen wurden Hinweise über die Zugänglichkeit von öffentlichen Einrichtungen wie Dienststellen der Stadtverwaltung und Behörden (Seite 35), Schulen (Seite 27), Kultur- und Sportstätten (Seite 24) sowie medizinische Praxen (Seite 11) und Apotheken (Seite 12). Die verwendeten Symbole haben im einzelnen folgende Bedeutung: Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer voll zugänglich, das heißt • die Breite der Ladentüre beträgt mindestens 80 cm, so dass auch ein elektrischer Rollstuhl hindurch passt. • der Zugang ist ebenerdig bzw. hat eine Stufe von 3 cm, die vom Rollstuhlfahrer noch überwunden werden kann, und bei mehreren Stockwerken ist ein Aufzug mit einer Türbreite von mindestens 80 cm und einer Tiefe von mindestens 120 cm vorhanden. Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer in Begleitung noch zugänglich, jedoch nicht mit einem elektrischen Rollstuhl oder ohne Begleitung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • eine Türbreite von mindestens 65 cm, • maximal 3 Stufen und bei mehreren Stockwerken ein Aufzug mit einer Türbreite von mindestens 65 cm und einer Tiefe von mindestens 90 cm. Sonstige Infos Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer nicht mehr zugänglich, jedoch für Gehbehinderte. Dabei dürfen • nicht mehr als 5 Stufen vorhanden sein, die Stufenhöhe darf 8 cm nicht überschreiten und • ab 3 Stufen muss ein Geländer vorhanden sein. Bedeutung: Für Gehbehinderte erschwert zugänglich, da • mehr als 5 Stufen • die Stufenhöhe über 18 cm liegt oder • mehr als 3 Stufen, aber kein Geländer vorhanden ist. Bedeutung: Toiletten sind auch für Rollstuhlfahrer mit elektrischem Rollstuhl zugänglich, das heißt • die Türbreite beträgt mindestens 85 cm, • die Fläche neben dem WC ist mindestens 120 cm breit und • spezielle Haltevorrichtungen sind vorhanden. Bedeutung: Für Rollstuhlfahrer ohne elektrischen Rollstuhl be- dingt geeignet, da • die Türbreite mindestens 65 cm beträgt und • maximal eine Stufe vorhanden ist.

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