Ereignisse des Lebens Informationen des Standesamtes Weinstadt

18 Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erledigt dieses die Geburtsanzeige beim Standesamt automatisch, wenn Sie die entsprechenden Dokumente bei sich haben. Sollten Sie sich bei den hier aufgeführten Fällen nicht wiederfinden, beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer individuellen Situation. Wenn Sie … … miteinander verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehe­ namen tragen: Dann genügt das Stammbuch der Familie mit der Eheur­ kunde und möglichst die Geburtsurkunden der Eltern. … miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen: Bringen Sie auch dann das Stammbuch der Familie mit. Geben Sie in diesem Fall an, welchen Ihrer beiden Familien­ namen Ihr Kind erhalten soll. Die Wahl, die Sie für Ihr erstes Kind treffen, ist verbindlich für all Ihre weiteren Kinder. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie in diesem Fall bereits vor der Geburt zu uns kommen. … nicht miteinander verheiratet sind: In diesem Fall empfiehlt es sich, bereits vor der Geburt mit dem Standesamt zu sprechen. Bei diesem Spezialfall kommt es auf die Mutter des Kindes an. Wenn Sie als Mutter des Kindes ledig sind, brauchen Sie meistens Ihre Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis oder Pass. Im Fall einer Scheidung sollten Sie eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil zur Geburtsanzeige mit­ bringen. Wenn Sie verwitwet sind, benötigen Sie ebenfalls eine Eheurkunde und eventuell die Sterbeurkunde Ihres Ehemannes. RUND UM DAS STANDESAMT – EINE FAMILIE GRÜNDEN Gebührenfrei erhalten Sie vier Geburtsbescheinigungen, die Sie für den Antrag auf Erziehungsgeld und Kindergeld, für die Taufe Ihres Kindes und Ihre Krankenkasse brauchen. Falls Sie noch weitere Exemplare benötigen, sind diese gebüh­ renpflichtig. Den aktuellen Gebührensatz teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Nehmen Sie außerdem möglichst bald nach der Geburt Kontakt zu der Krankenkasse auf, bei der Ihr Kind versichert sein soll. Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn Vater und Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, der Vater aber trotz­ dem in die Geburtsurkunde eingetragen werden möchte. Beide Elternteile müssen dieses Dokument persönlich im Standesamt unterschreiben. Ohne Zustimmung der Mutter ist eine Vater­ schaftsanerkennung also nicht möglich. Durch die Anerkennung sind Sie als Vater offiziell mit Ihrem Kind verwandt und Ihr Kind wird erbberechtigt. Somit sind Sie außerdem verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu zahlen. Was das genau bedeutet, werden wir Ihnen auf dem Standesamt gerne persönlich erläutern. Im Gegensatz zur Adoption bewirkt eine Vaterschaftsanerkennung nicht, dass Sie sich gemeinsam mit der Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht teilen. Dieses müssen Sie gemeinsam beim Jugendamt beantragen. Auch auf den Namen Ihres Kindes hat die Vaterschaftsanerkennung keinen Einfluss.

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