Ereignisse des Lebens Informationen des Standesamtes Weinstadt

4 Für die standesamtliche Trauung können Sie sich frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin anmelden. Sollten Sie einen bestimmten Termin im Auge haben, ist es sinnvoll, bereits vor dieser Anmeldefrist Ihren Wunschtermin zu sichern. Zum Heiraten gehören immer zwei Menschen, daher sollten Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung (früher: Aufgebot) gemeinsam in das Standes­ amt kommen. Während Sie sich Ihr Standesamt für die Trauung frei auswäh­ len können, ist das für die Anmeldung zur Eheschließung zuständige Standesamt gesetzlich festgelegt. Die Anmeldung muss beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der beiden Brautleute eingereicht werden. Trauzeugen sind seit 1. Juli 1998 nicht mehr notwendig. Auf Wunsch können jedoch jederzeit ein oder zwei Trauzeugen an der standesamtlichen Trauung teilnehmen. Trauungen können beim Standesamt Weinstadt nicht an Sonn- und Feiertagen, aber einmal monatlich an einem Samstag statt­ finden (zusätzliche Gebühr € 115). Unterlagen für das Standesamt Falls Sie noch nicht verheiratet waren und beide deutsche Staatsangehörige sind, benötigen Sie folgende Unterlagen: A gültiger Personalausweis oder Reisepass A aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des ersten Wohnsitzes bei auswärtiger Wohnung A aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes A evtl. Einbürgerungsurkunde Zusätzliche Unterlagen für Verlobte, die schon verheiratet waren: A beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk A Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeur­ kunde Zusätzliche Unterlagen bei Auslandsbeteiligung: Die notwendigen Dokumente zur Anmeldung der Eheschlie­ ßung und deren Beibringung erläutert Ihnen das Standesamt ausführlich. Diese können aufgrund eventueller Besonder­ heiten in ihrer Ausführlichkeit leider nicht dargestellt wer­ den. Wir bitten um Verständnis. Sonstiges: A Bei gemeinsamen Kindern Geburtsurkunde mit beiden Elternteilen Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Für spezielle Rückfragen steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung. EHESCHLIESSUNG

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