Wohnraumanpassung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

27 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse ge- währen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege ent- weder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürf- tigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, soll- ten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Senioren- umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barriere- freies Bauen der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 13988080 oder unter www.byak.de. Programme Leistungen Quellenverweis /Bemerkung/ weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb ■■ Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. ■■ Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigenKosten Oberste Baubehörde im Bayerischen Staats- ministerium des Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München Telefon: 089 2192-02 Fax: 089 2192-13350 E-Mail: poststelle-obb@stmi.bayern.de www.wohnen.bayern.de b) Anpassung von Wohnraum an die Behinderung (Umbau) ■■ Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungs- kostenbeitrag von 1,0 Prozent Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim zuständigen LRA, der kreisfreien Stadt (bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter) Bayerisches Zinsverbilligungs­ programm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist ■■ Darlehenshöhe beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro ■■ Zinssatz ca.1 Prozent unter banküblichen Konditionen ■■ Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22, 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax: 089 2171-60 03 88 E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de www.labo-bayern.de

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