Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

27 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten oder anderweitige Maßnahmen benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer, Telefon: 089 139880-80 oder unter www.byak.de. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb ■■ Darlehen mit Zinssatz von 0,5 Prozent, Laufzeit 10 oder 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. ■■ Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 Prozent, bei Zweiterwerb max. 40 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 30.000 Euro) Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: 089 2192-02 Fax: 089 2192-13350 E-Mail: poststelle-obb@stmi.bayern.de www.wohnen.bayern.de b) Anpassung von Wohnraum an die Behinderung (Umbau) ■■ Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro, zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 Prozent Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim zuständigen LRA, der kreisfreien Stadt (bei Mietwohnraum Antragstellung durch den Vermieter) Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist ■■ Darlehenshöhe beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000 Euro ■■ Zinssatz ca.1 Prozent unter banküblichen Konditionen ■■ Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22, 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax: 089 2171-600388 E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de www.labo-bayern.de KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit (159) Ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestehende- Immobilie/Förderprodukte/ Altersgerecht-Umbauen-(159) Hotline: 0800 539 9002 für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard „Altersgerechtes Haus“ (12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit (Zuschuss).

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