Rund um das Standesamt Wernigerode

40 davon, dass der Name mit dazu beiträgt, wie sich unser Charakter später entwickelt. Viele Eltern möchten bei der Namensgebung besondere Kreativität beweisen oder auch einem Helden ihrer eigenen Kindheit ein Denkmal setzen. Das Ergebnis davon sind dann Namen wie Asterix, Winnetou oder Tarzan. Um eine Diskriminierung des Kindes zu vermeiden, hat der Staat einer solchen Namensgebung allerdings einen Riegel vorgeschoben. Auch Titel wie „Graf“ oder „Lady“ sind nicht als Vornamen erlaubt. Doch auch wenn Ihr Favorit zwar sehr ausgefallen, aber prinzipiell erlaubt ist, sollten Sie sich daran erinnern, wie Kinder mit ungewöhnlichen Namen in Ihrer eigenen Kindheit behandelt wurden. Ein möglichst individueller Name ist nicht immer die beste Lösung. Geburtsbescheinigung Nach der Geburt Ihres Kindes stellen wir Ihnen beim Standesamt eine Geburtsurkunde aus. Damit wird nachgewiesen, wo und wann Ihr Kind geboren wurde. Dafür benötigen wir je nach Ihrer persönlichen Situation verschiedene Dokumente. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erledigt die Klinik die Geburtsanzeige beim Standesamt automatisch, wenn Sie die entsprechenden Dokumente bei sich haben. Sollten Sie sich bei den hier aufgeführten Fällen nicht wiederfinden, beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer individuellen Situation. Wenn Sie … miteinander verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen tragen: In diesem Fall werden die Geburtsurkunden beider Elternteile und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt. miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen: Bringen Sie auch dann alle vorstehend genannten Dokumente mit. Geben Sie in diesem Fall an, welchen Ihrer beiden Familiennamen Ihr Kind erhalten soll. Die Wahl, die Sie für Ihr erstes Kind treffen, ist verbindlich für all Ihre weiteren Kinder. nicht miteinander verheiratet sind: Wenn Sie als Mutter des Kindes ledig sind, wird Ihre Geburtsurkunde zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt. Im Fall einer Scheidung sollten Sie eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil zur Geburtsanzeige mitbringen. Wenn Sie verwitwet sind, benötigen Sie ebenfalls eine Eheurkunde und eventuell die Sterbeurkunde Ihres früheren Ehemannes. Wurde die Vaterschaft zu Ihrem Kind bereits anerkannt, so ist die Erklärung hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung weiterhin vorzulegen. In allen Fällen gilt: Der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern ist vorzulegen. Sollten Sie sich bei der Vorlage der erforderlichen Unterlagen dennoch unsicher fühlen, so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes gern beratend zur Seite. Gebührenfrei erhalten Sie Geburtsbescheinigungen, die Sie für den Antrag auf Erziehungsgeld und Kindergeld sowie für Ihre Krankenkasse benötigen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine weitere gebührenfreie Bescheinigung für die Taufe Ihres Kindes aus. Nehmen Sie möglichst bald nach der Geburt Kontakt zu der Krankenkasse auf, bei der Ihr Kind versichert werden soll. Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn Vater und Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, der Vater aber trotzdem in die Geburtsurkunde eingetragen werden möchte. Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und kann im Standesamt Ihrer Wahl oder beim Jugendamt beurkundet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass beide Elternteile persönlich zur Abgabe ihrer Erklärung vorstellig werden. Durch die Anerkennung sind Sie als Vater offiziell mit Ihrem Kind verwandt und Ihr Kind ist bei Ihnen erbberechtigt. Somit sind Sie außerdem verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu zahlen. Die Vaterschaftsanerkennung bewirkt jedoch nicht, dass Sie sich gemeinsam mit der Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht teilen. Sollte dies Ihr Wunsch sein, so sollten Sie gemeinsam mit der Kindesmutter dieses beim Jugendamt beantragen. Auch auf den Namen Ihres Kindes hat die Vaterschaftsanerkennung keinen Einfluss. Sollten Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes haben, so stehen wir Ihnen auch hier gern persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

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