Informieren Sie sich Älterwerden in Wesel

Pflegesachleistung Die Pflegesachleistungen werden gezahlt, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet wird. Der Betrag wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern direkt zwischen dem ambulanten Dienst und der Pflegekasse abgerechnet. Der ambulan- te Dienst leistet körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Pflegegrad max. monatliche Leistungen 1 – 2 689 € 3 1298 € 4 1612 € 5 1995 € Kombinationsleistungen Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesach- leistungen kombiniert werden; dann werden Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig in Anspruch genom- men. Darüber hinaus stehen Ihnen folgende weitere Leistungen zur Verfügung. Entlastungsbeitrag bis zu 125 € pro Monat Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Kurzzeitpflege bis zu 1612 € pro Jahr Viele Pflegebedürftige sind nur eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häus- lichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es Weitere mögliche Hilfen Leistungen aus der Pflegekasse Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich be- dingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie die Möglichkeit Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleis- tungen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) wird anschließend die Pflegebedürftigkeit festgestellt und entsprechend eingestuft. Pflegegrad Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade, die sich durch unterschiedliche Leistungen differenzieren. Sie haben die Möglichkeit, Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem in Anspruch zu nehmen. Pflegegeld Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflege- versicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zumBeispiel, wenn sie durch Ange- hörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Pflegegrad max. monatliche Leistungen 1 – 2 316 € 3 545 € 4 728 € 5 901 € 18

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=