Informieren Sie sich Älterwerden in Wesel

11 Zur Wahrung der Interessen von Erwachsenen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln, kann vom Betreuungsgericht (eine Abteilung beim Amtsgericht) gesetzliche Betreuung nach § 1896 BGB eingerichtet werden. Falls eine Vertretung durch eine Vorsorgevollmacht sichergestellt ist, entfällt in der Regel die Notwendigkeit für eine Betreuungseinrichtung. Als Betreuungsstelle sind wir bei allen gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Die Betreuungsstelle fertigt auf Anfrage des Betreuungsgerichts Stellungnahmen zur Notwendigkeit und Umfang einer Betreuung und schlägt geeignete Betreuer vor. Zusammen mit den Betreuungsvereinen gewinnen, beraten und begleiten wir ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Betreuungsstelle Herzogenring 34, 46483 Wesel betreuungsstelle@wesel.de b b Frau Bogner, Zimmer 208 Tel.: 0281 203-2483 Frau Egink, Zimmer 207 Tel.: 0281 203-2489 Herr Heithoff, Zimmer 205 Tel.: 0281 203-2493 Sprechzeiten: Mo. – Fr. 08:30 – 09:30 Uhr und nach tel. Vereinbarung Sekretariat Frau Heymann, Zimmer 206 Tel.: 0281 203-2487 Wir möchten Sie in Angelegenheiten unterstützen, die Sie persönlich betreffen. Vorsitzender des Integrationsrates: Cihan Sarica Herzogenring 34, 46483 Wesel Zimmer 237 Sprechzeiten des Vorsitzenden: Mi. 09:00 – 11:00 Uhr Wenn Sie außerhalb der Sprechstunden zu einem Mitglied des Integrationsrates Kontakt aufnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Geschäftsstelle Tel.: 0281 203-2371 Büro Integrationsrat Tel.: 0281 203-2667 oder per E-Mail: integrationsrat@wesel.de Bitte beachten Sie auch die mehrsprachigen Informationen ab Seite 72. Betreuungsstelle – Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Die Unterstützung der Betreuungsstelle ist gefragt, wenn infolge von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter eine rechtliche Vertretung benötigt wird. Betroffene, Angehörige und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden ausführlich zu ihren Fragen zum Betreuungsrecht, zu laufenden Betreuungsverfahren und zu Vorsorgemöglichkeiten beraten. Zu der Beglaubigung einer Vollmacht sind die Personalausweise der betroffenen sowie der zu bevollmächtigten Person mitzubringen! Es fällt pro Vollmacht eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro an, welche bei dem Termin zu entrichten ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=