Informieren Sie sich Älterwerden in Wesel

20 Pflegegrad max. monatliche Leistungen 1 Zuschuss bis zu 125 € 2 770 € 3 1.262 € 4 1.775 € 5 2.005 € Tages- und/oder Nachtpflege Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die vorübergehende Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Leistungen der Tages- und Nachtpflege können in Anspruch genommen werden, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Höhe des Pflegegrades. Soziale Absicherung der Pflegeperson Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung auch Unterstützung. Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, hat als Pflegeperson Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Hierbei handelt es sich um Leistungen in Bezug auf die Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Informationen zu weiteren Leistungen erhalten Sie dazu bei Ihrer Pflegekasse. Pflege oder übergangsweise imAnschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen. Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Jahr Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, der sogenannten Verhinderungspflege. Pflegehilfsmittel bis zu 40 € monatlich Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 4.000 € pro Maßnahme Wenn Versicherte zu Hause gepflegt und betreut werden, kann es hilfreich sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange anzupassen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Ziel solcher Maßnahmen ist es, dass dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Stationäre Pflege Die Pf legeversicherung zahlt bei dauerhaf ter vollstationarer Pflege pauschale Leistungen fur pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen fur Betreuung und fur Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

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