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71 Testamentsfragen Falls Sie daran denken, im Todesfall Ihr Vermögen nicht (nur) auf den überlebenden Ehegatten und Verwandte (gesetzliche Erbfolge) übergehen zu lassen, sondern eine andere Regelung wünschen, empfiehlt es sich, ein Testament zu machen. Damit es später auch Gültigkeit hat, muss der gesamte Text mit Datum, Ort und Unterschrift von Ihnen handschriftlich festgehalten werden. Der sicherste Weg ist, das Testament mithilfe eines Rechtsanwaltes/Notars aufzusetzen. Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügung aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können dann in der Regel nicht entstehen. In einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wann im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr gewünscht werden. Musterbeispiele über Form und Inhalt einer Vollmacht oder Patientenverfügung erhalten Sie bei: Betreuungsstelle Stadt Wesel Team 53 – Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe Herzogenring 34, 46483 Wesel sozialedienste@wesel.de b b Herr Heithoff, Zimmer 205 Tel.: 0281 203-2493 Frau Bogner, Zimmer 208 Tel.: 0281 203-2483 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Mo. – Do. 14:00 – 16:00 Uhr

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